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Auch die 10. Kammer des Arbeitsgerichts Wiesbaden gibt klagenden Polizisten Recht.

Auch die 10. Kammer des Arbeitsgerichts Wiesbaden unter Vorsitz von Frau Richterin Menche gab heute, am 30. 4. 2015, den Klagen weiterer vier Polizisten statt. Die Wiesbadener Rechtsanwälte Otto Jäckel und Viktor Pews hatten für sie die Höhergruppierung um drei Gehaltsstufen geltend gemacht.

Die Kammer bestätigte damit bereits am 26.3.2015 ergangene Entscheidungen der 9. Kammer des Gerichts. Für die Polizisten geht es um eine durchschnittliche Erhöhung ihrer Gehälter um ca. EUR 250,00 pro Monat. Die Vertreterin von Innenminister Peter Beuth blieb bei der Auffassung, die Wachpolizisten seien mit der Gehaltsgruppe 6 zutreffend entlohnt. Viele der etwa 580 angestellten Hessischen Polizisten hatten schon vor über eineinhalb Jahren bei den Polizeipräsidien ihre Höhergruppierung in die Gehaltsstufe 9 TV-H geltend gemacht und wurden bis jetzt immer wieder hingehalten. Wie inzwischen bekannt wurde, stehen die Tarifvertragsparteien seit einiger Zeit in Verhandlungen darüber, wie die sog. „Wachpolizisten“ zutreffend einzugruppieren sind. Eine entsprechende ausdrückliche Regelung für diese Gruppe der Landesbeschäftigten fehlt bislang.

Aus einem hier vorliegenden Entwurf für einen solchen Tarifvertrag lässt sich der Schluss ziehen, dass nach dem bisherigen Verhandlungsstand die Mehrzahl der Betroffenen in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert werden soll. Dies würde – so die Rechtsanwälte Jäckel und Pews – eine Schlechterstellung der Betroffenen gegenüber den von uns bereits erstrittenen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen bedeuten, die bei diesen auf wenig Verständnis stoßen würde. Zudem sei die zu erwartende tarifliche Regelung allein in die Zukunft gerichtet. Eine Regelung der Nachzahlung der den Polizisten in der Vergangenheit zu Unrecht vorenthaltenen Gehaltsbestandteile sei nicht zu erwarten.

Es gelte daher der Grundsatz: „Wer nicht klagt, bekommt nichts.“

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02.05.2015.


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