<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
 		<rss version="2.0"><channel>
 		<title><![CDATA[J&auml;ckel Rechtsanw&auml;lteRechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Wiesbaden]]></title>
 		<description><![CDATA[Articles]]></description>
 		<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/</link>
 		<copyright><![CDATA[Copyright J&auml;ckel Rechtsanw&auml;lteRechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Wiesbaden]]></copyright>
 		<generator>sNews CMS</generator><item>
			<title><![CDATA[Pressespiegel]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<h1 class="headline">Jäckel Rechtsanwälte in der Presse<br />
Arbeitsrecht Berlin · Arbeitsrecht Wiesbaden
Verwaltungsrecht / Zivilrecht</h1>
<h3>Pressespiegel durchsuchen:</h3>
<p>bitte geben Sie einen Suchbegriff in das Formular ein.</p>

<hr class="style-one"><br />
<br />
				]]>
			</description>
			<pubDate>Thu, 04 Apr 2019 09:18:00 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/pressespiegel/pressespiegel/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/pressespiegel/pressespiegel/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Silvia Gingold und ihr Kampf gegen den Verfassungsschutz]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<p>Silvia Gingold, 72 Jahre alt, ehemalige Lehrerin, wird seit ihrem 17. Lebensjahr vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sie als linksextrem gilt. 
Dagegen hat sie geklagt. Sie will, dass ihre Beobachtung endlich eingestellt wird.<br />
<br />


<p><a target="_blank" href="https://srv.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audio-teilen.3265.de.html?mdm:audio_id=726120" title="Gingold im Kampf gegen den Verfassungsschutz">Link zur Audiodatei beim Deutschlandfunk</a></p><br><hr><br>
<p><a  target="_blank" href="https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/download/Werner_Unter Beobachtung_2019_04_02.pdf" title="PDF / Silvia Gingold und ihr Kampf gegen den Verfassungsschutz">
Artikel als PDF downloaden ></a></p>


<hr>
<p>
<strong>Textversion: </strong>
<br />
<strong>Feature / Hörspiel / Hintergrund Kultur</strong><br /><br />



Das Feature<br />
<br />


Unter Beobachtung<br />

Silvia Gingold und ihr Kampf gegen den Verfassungsschutz<br />
<br />


Autorin: Christine Werner<br />

Regie: Axel Scheibchen<br />


Redaktion: Wolfgang Schiller
<br />

Produktion: Dlf 2019<br />

Erstsendung: Dienstag, 02.04.2019, 19.15 Uhr<br />


<br />
<br />


Mitwirkende: 
Hildegard Meier
Axel Gottschick











Urheberrechtlicher Hinweis

Dieses Manuskript ist urheberrechtlich gesch¸tzt
und darf vom Empf‰nger ausschlieﬂlich zu rein 
privaten Zwecken genutzt werden.
Die Vervielf‰ltigung, Verbreitung oder sonstige
Nutzung, die ¸ber den in ßß 44a bis 63a Urheberrechtsgesetz
geregelten Umfang hinausgeht, ist unzul‰ssig.

(c) 

- unkorrigiertes Exemplar -


Atmo Gesang

Sprecher [¸ber Atmo]
Stuttgart-Bad Cannstatt, 9. November 2018. Fr¸her Abend, am Platz der ehemaligen Cannstatter Synagoge.

O-Ton 1, Ank¸ndigung Rede Silvia Gingold
Und damit heiﬂe ich unseren heutigen Gast willkommen, Silvia Gingold, sie wird nachher auch im Rathaus lesen und Fragen beantworten. Frau Gingold ist die Tochter der Widerstandsk‰mpfer Ettie und Peter Gingold ... 

Erz‰hlerin [¸ber O-Ton 1]
Ein schlichter Granitstein erinnert heute an die Synagoge. Der n‰chste Programmpunkt bei diesem Gedenken an die Reichspogromnacht von 1938 ist die Rede von Silvia Gingold. Sie steht noch etwas abseits, eine kleine, zierliche Frau, 72 Jahre alt, Lehrerin in Rente. Freundlich, zur¸ckhaltend, so lerne ich sie kennen. Diese Frau gef‰hrdet den Rechtsstaat, ist eine Staatsfeindin, so sieht es der hessische Landesverfassungsschutz. 

O-Ton 2, Ank¸ndigung Rede Silvia Gingold
... sie weiﬂ, was politischer Kampf auch in der Gegenwart bedeutet. Wegen ihres antifaschistischen und friedenspolitischen Engagements steht sie bis heute unter Beobachtung unseres sogenannten Verfassungsschutzes (Pfiffe, Buhrufe ....) Sie ist aus Kassel zu uns gekommen ... Wir begr¸ﬂen ganz herzlich Silvia Gingold. (Applaus) 

Erz‰hlerin [schon ¸ber O-Ton]
Die Veranstaltung wurde von einem B¸ndnis verschiedener Gruppen organisiert, darunter die "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten". Silvia Gingolds Vater hat die Vereinigung mitgegr¸ndet. Aus seiner Biografie wird sie nach der Gedenkveranstaltung lesen.

O-Ton 3, Silvia Gingold
Vielen Dank f¸r die herzliche Begr¸ﬂung und die f¸r die Einladung, hier an der Gedenkveranstaltung teilnehmen zu kˆnnen. Es wurde schon gesagt, ich komme aus einer j¸dischen Familie, die von den Nazis verfolgt wurde und 1933, nach dem Machtantritt Hitlers, nach Frankreich fl¸chtete. Meine Eltern schlossen sich der Franzˆsischen Widerstandsbewegung gegen Hitler, der Resistance an, mein Vater geriet in die F‰nge der Gestapo, wurde schwer gefoltert und konnte nur durch Flucht ¸berleben ...  

Atmo Lesung 

Erz‰hlerin [¸ber Atmo]
Bei ihrer Lesung sp‰ter im Bezirksrathaus ist der Saal voll, im Publikum sitzen viele ‰ltere Menschen, darunter Freunde und Weggef‰hrten. Gegen 21 Uhr w‰re Zeit f¸r Fragen - es fragt aber niemand, f¸r die meisten hier ist es schon sp‰t. W‰hrend sich der Saal leert, signiert Silvia Gingold ein paar B¸cher. Und sagt mir dann, dass vermutlich auch dieser Auftritt als Beleg in den Akten des Verfassungsschutzes landen wird.  

Ansage 
Unter Beobachtung 
Silvia Gingold und ihr Kampf gegen den Verfassungsschutz 
Ein Feature von Christine Werner

Atmo 3 - Bl‰ttern 

Sprecher
Kassel, Stadtmitte, die Wohnung von Silvia Gingold. 

Erz‰hlerin [¸ber Atmo]
In ihrem Wohnzimmer macht Silvia Gingold Platz auf dem Tisch, legt B¸cher, Ordner und Akten bereit. Seit ihrem 17. Lebensjahr wird sie bespitzelt - womˆglich mit Unterbrechungen - jetzt klagt sie gegen den hessischen Landesverfassungsschutz. Dass sie diesen Kampf auf sich nimmt, h‰ngt mit ihrer Familiengeschichte zusammen, mit der Geschichte ihrer Eltern. ‹ber dem Sofa im Arbeitszimmer h‰ngen ihre Portr‰ts, groﬂe, gerahmte Linoldrucke. Jung sind sie da, ihre Gesichter schauen einen direkt an. 



O-Ton 5, Silvia Gingold
Ihr Ausdruck zeigt, dass sie sehr gut wissen was sie wollen und auch ganz klar Position beziehen. Ich denke, das strahlen sie da schon sehr aus. Ich habe ja meine Eltern so nicht kennengelernt, aber gerade in den sp‰teren Jahren, als ich selbst politisch aktiv wurde, da waren sie immer an meiner Seite und auch immer sehr ¸berzeugt offensiv aufgetreten, sehr konsequent in ihren Positionen und haben mich dadurch auch gepr‰gt. 

Erz‰hlerin
Ihr Vater Peter Gingold: Jude, Kommunist und Widerstandsk‰mpfer. 1916 als Sohn eines Schneiders in Aschaffenburg geboren, mit f¸nf Geschwistern dann aufgewachsen in Frankfurt am Main. Nach der Schule, 1930, findet er wie viele andere zun‰chst keine Lehrstelle, ist ersch¸ttert von der Massenarbeitslosigkeit. Mit 14 kommt er zuf‰llig in die Gewerkschaftsjugend und dar¸ber in eine kommunistische Jugendgruppe. Er beteiligt sich an Aktionen gegen Hitler, entfernt Hakenkreuze, verteilt Flugbl‰tter - bis die Familie fliehen muss. Im Hˆrfunkarchiv gibt es Aufnahmen von ihm.

O-Ton 6, Peter Gingold
Ich hˆrte immer das Grˆlen von Braunhemden mit Hakenkreuzen am ƒrmel, die grˆlten: Deutschland erwache, Juda verrecke, Rotfront verrecke, heute gehˆrt uns Deutschland und morgen die ganze Welt. Und wenn alles zusammenf‰llt und wenn das Judenblut vom Messer spritzt, dann geht es uns nochmal so gut.  

Erz‰hlerin 
Im Exil in Frankreich lernt Peter Gingold seine sp‰tere Frau Ettie kennen. Beide unterst¸tzen vom Ausland aus den Kampf gegen Hitler. 

O-Ton 7, Peter Gingold
... mein eigener Anteil mit meiner Frau und einer Reihe von Deutschen war wesentlich, Aufkl‰rungsschriften herzustellen in deutscher Sprache - nat¸rlich gerichtet an die deutschen Soldaten und Offiziere - und sie aufzufordern, Schluss zu machen mit dem Krieg, Deutschland zu retten, damit es nicht vˆllig untergeht, in den Untergang getrieben wird ... 

Erz‰hlerin [schon Musik drunter anfangen]
Zwei Geschwister von Peter Gingold werden in Auschwitz ermordet. Er selbst wird verhaftet, schwer gefoltert und entkommt in Paris nur mit viel Gl¸ck der Gestapo. In seiner Biografie "Paris - Boulevard St. Martin No. 11" hat er beschrieben, wie er die SS-M‰nner in eine Falle locken und durch einen Hinterausgang fliehen konnte. Hannes Wader hat ihm ein Lied gewidmet, es heiﬂt - wie die Biografie - nach der Straﬂe, in der die Flucht gelang.  

Musik 1 - Ausschnitt Lied Hannes Wader, 
[Musiktext:] Aus den Augenwinkeln sieht er dann so im Vor¸bergehn den Eingang von Haus Nummer 11 einen Spalt breit offen stehn ...

Erz‰hlerin 
Nach dem Krieg gehen Peter und Ettie Gingold zur¸ck nach Deutschland. Sie wollen das Land wieder mit aufbauen. Nach Verfolgung, Holocaust und NS-Diktatur mit Parteien-und Gewerkschaftsverboten, hoffen sie auf einen politischen Neuanfang.  

O-Ton 8, Silvia Gingold
Als dann meine Eltern 1945 aus der Emigration wieder nach Deutschland zur¸ckkamen und geglaubt haben, dass jetzt ein demokratisches Deutschland entsteht, mussten sie dann weiter bittere Erfahrung machen, dass wieder Menschen verfolgt werden, ja, aufgrund ihrer politischen Einstellung.

Erz‰hlerin 
In Frankreich werden die Gingolds nach dem Krieg von der Regierung als Widerstandsk‰mpfer ausgezeichnet. In der Bundesrepublik geraten sie als Kommunisten ins Visier des Verfassungsschutzes. Peter Gingold ist zuerst Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands, KPD, nach deren Verbot Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei, DKP. Und er ist 1947 Mitgr¸nder der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes", kurz VVN. Aus ihrer Geschichte heraus engagiert sich die Familie gegen Krieg und Faschismus. Silvia Gingold begleitet ihre Eltern als Jugendliche auf Demonstrationen. Auf einem Foto sieht man sie als 16-J‰hrige auf einem Ostermarsch, sie tr‰gt ein Plakat um den Hals - es erinnert an den Atombombenabwurf auf Hiroshima. Auch sie wird vom Verfassungsschutz erfasst, ein Jahrzehnt sp‰ter als junge Lehrerin aus dem Schuldienst entlassen und bekommt 1975 Berufsverbot.    

O-Ton 9, Silvia Gingold 
Die Grundlage meines Berufsverbots waren Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, die dieses Amt seit meinem 17. Lebensjahr gesammelt hat. Die wurden mir vorgelegt, vor meinem Berufsverbot wurde ich zu einer Anhˆrung geladen im Regierungspr‰sidium in Kassel, und dort wurde mir vorgehalten, dass Zweifel an meiner Verfassungstreue aufgekommen sind und die waren begr¸ndet durch die so genannten Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Und das waren zum Beispiel Teilnahme an Demonstrationen gegen den Krieg in Vietnam, Flugblatt Verteilungen, Flugblatt Unterzeichnung, Reisen in die DDR. Alles ganz minutiˆs aufgelistet mit Ort und Uhrzeit ...

Erz‰hlerin
Der sogenannte Radikalenerlass trifft sie, inzwischen Mitglied der DKP, wie viele Linke und Kommunisten. Die Regierung von Willy Brandt will damit die angeblichen Verfassungsfeinde im ˆffentlichen Dienst verhindern. Knapp 3,5 Millionen Studenten, Juristen, Lehrer, sonstige Bewerber und Besch‰ftigte des ˆffentlichen Dienstes werden durchleuchtet, ihre "politische Zuverl‰ssigkeit" wird beim Verfassungsschutz abgefragt, rund 11.000 Berufsverbotsverfahren werden eingeleitet. Eine konkrete verfassungsfeindliche Tat wird kaum einem Betroffenen vorgeworfen, auch Silvia Gingold nicht.  

O-Ton 10, Silvia Gingold 
Wenn ich daran denke, wie viele Nazi-Verbrecher sp‰ter wieder in hohe ƒmter kamen, die durch ihre konkrete T‰tigkeit bewiesen haben, dass sie Gesetze brechen oder dass sie Verbrechen ¸berhaupt aus¸ben. An ihnen hat es nie Zweifel an ihrer Verfassungstreue gegeben. Die waren wieder in hohen ƒmtern. Bis in die Spitzen der Politik und der Verwaltung, in der Justiz, in der Schule ¸berall. Und viele von uns vom Berufsverbot Betroffenen wurde der ˆffentliche Dienst verwehrt, weil sie sich in Zukunft vielleicht aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer linken oder marxistischen Organisation verfassungswidrig verhalten kˆnnten. Das ist eigentlich ungeheuerlich. 

Erz‰hlerin
Bis zu ihrem Berufsverbot unterrichtete sie Franzˆsisch und Sozialkunde, hatte eine f¸nfte Klasse, war beliebt. Die Schule protestierte gegen ihre Entlassung, ihre Klasse schrieb Briefe an den Kultusminister. Ohne Erfolg. Die Politik blieb hart. 

O-Ton 11, Dominik Rigoll 
Also ich glaube, die basale Argumentation, daf¸r braucht man nicht Jurist sein, um die zu denken, war das klassische: Geht doch r¸ber. Also wenn es euch hier nicht passt, in der Bundesrepublik, ihr wollt Kommunisten sein, hey, es gibt einen anderen kommunistischen Staat, da kˆnnte ihr gerne Lehrer werden und so weiter und so fort. Und ich denke, das war in der Bundesrepublik ein relativ verbreitetes, antikommunistisches Ressentiment ...

Erz‰hlerin
Dominik Rigoll ist Historiker am Zentrum f¸r Zeithistorische Forschung in Potsdam. Er hat ¸ber den Verfassungsschutz promoviert. 
  
O-Ton 12, Dominik Rigoll Glaubw¸rdigkeitsdefizit 
... und den Kommunisten wurde abgesprochen, was Kommunisten in anderen L‰ndern, westlichen L‰ndern konnten, n‰mlich innerhalb dieser L‰nder f¸r eine, ja eine andere Gesellschaft einzutreten, wie sie meinten, demokratischere, sozialistischere, antikapitalistischere Gesellschaft. Was unterm Strich so war. Also die haben sich ja dann nicht f¸r eine Ein-Parteien-Diktatur eingesetzt oder haben die nicht realisiert, aber gleichzeitig muss man schon sehen, und das ist das zweite Argument, warum man diese Leute als Verfassungsfeinde abgestempelt hat, dass wenn man an Moskau orientierten oder Ost-Berlin orientierten Parteien, wenn man sich da engagierte in den 60er, 70er-Jahren, dann war das Vorbild, waren die sozialistischen Staaten des Ostblocks und die sind nun nicht besonders frei gewesen. 

O-Ton 13, Silvia Gingold
Zun‰chst mal war es ja so, dass nach 45 bzw. 49, als die Bundesrepublik und die DDR gegr¸ndet wurden, in der DDR, dass im Gegensatz zur Bundesrepublik dort eine wirkliche Entnazifizierung stattgefunden hat und dass damals dort in den hohen ƒmtern die Widerstandsk‰mpfer gesessen haben. Also zum Teil ganz enge Freunde meiner Eltern. Die hatten dort den Einfluss, im Gegensatz zur Bundesrepublik. Und wir hatten die groﬂe Hoffnung, dass dort eine bessere Gesellschaft entsteht, ja, wo wirklich jeder seine Meinung sagen darf, keiner verfolgt wird, sich keiner am anderen bereichern kann und so weiter. 

O-Ton 14, Rundfunk der DDR, Stimme der DDR 
Erkennungsmelodie, Klatschen: "Geschichten in Rot - von Antifaschisten erz‰hlt". 15. Folge: Die Gingolds. 

Erz‰hlerin [auf Erkennungsmusik nach Ansage]
Im Archiv findet sich auch eine Sendung des Rundfunks der DDR. "Die Stimme der DDR" ausgestrahlt im Dezember 1979. 

Weiter O-Ton 14, Ausschnitt Rundfunk der DDR, Stimme der DDR 
... weiter Moderation: Alle guten Deutschen kommen in den Himmel, Hallelujah. Und die anderen? Kriegen ¸bers Telefon Bescheid. O-Ton Silvia Gingold damals: Ja, anonyme Anrufe habe ich sehr oft gehabt. Meine Eltern auch. Zum Beispiel du Kommunistenschwein, dich werden wir auch noch vergasen. Aber das sind eigentlich Sachen, die mir nicht neu waren, auch meinen Eltern nicht neu waren, wo wir eigentlich immer sehr gelassen reagiert haben. Moderation: Sie werden sagen, L‰use sollte man vergasen, Wanzen, also Tiere, weshalb aber ein Wesen, dass zumindest der Stimme nach ein Mensch zu sein scheint ...  

Erz‰hlerin 
Silvia Gingold klagt gegen ihr Berufsverbot. Ihr Fall macht Schlagzeilen, auch im Ausland. Unterst¸tzung kommt vor allem aus Frankreich. Der damalige Vorsitzende der Sozialistischen Partei, FranÁois Mitterrand, setzt sich f¸r sie ein und schreibt einen Brief an Willy Brandt. Der ˆffentliche Druck bewirkt, dass sie wieder als Lehrerin arbeiten kann. Aber sie darf in Hessen keine Beamtin mehr werden. 1976 f‰ngt sie an einer kleinen Schule in Nordhessen an. In der "Stimme der DDR" erz‰hlt Silvia Gingold, was ihr als Lehrerin wichtig war.  

O-Ton 15, Rundfunk der DDR, Stimme der DDR, Silvia Gingold
Ich habe mir vorgestellt, dass ich als Lehrer dazu beitragen kann Sch¸ler zum selbst‰ndigen und kritischen Denken zu erziehen. Dass sie Dinge in die Hand nehmen, selbst organisieren, Bed¸rfnisse ‰uﬂern, auch in der Klasse demokratisch mitbestimmen, auch den Unterricht irgendwo mitgestalten und mitbestimmen. Dass nicht nur diese Autorit‰tsperson Lehrer alleine den Unterricht bestimmt, sondern dass die Sch¸ler zu einem Groﬂteil mit einbezogen werden ...  

O-Ton 16, Dominik Rigoll [erster Satz fehlt beim O-Ton, liefere ich nach]
Die 68er in den Institutionen, die haben die Leute genervt, die waren anstrengend, und sozusagen lebensweltlich gesehen, waren die auch eine Bedrohung. Wenn du ein alter Nazi bist und so ein 68er vor dir stehen hast, der alles ausdiskutieren will, dann ist das eine Bedrohung. Ich will die Wahrnehmung schon auch ernst nehmen ... dass man dachte, ja, Kommunisten sind die Bˆsen, Linke sind die Bˆsen und das ist mit Demokratie unvereinbar und mit Freiheit sowieso .... 

Erz‰hlerin
Der Rektor und das Kollegium stehen hinter Silvia Gingold. Die Presse aber macht Stimmung gegen "die Kommunistin" und die CDU fordert Eltern auf, ihre Kinder von der Schule zu nehmen. Auﬂerdem sind bald Kommunalwahlen - da wird mit allen Mitteln gek‰mpft ...

O-Ton 17, Silvia Gingold
... und die CDU gab ein W¸rfelspiel heraus. Das hieﬂ "Fahr mit durch den Schwalm-Eder-Kreis". Da musste man sich durch einzelne Ortschaften w¸rfeln. Und wenn man auf dem Ort meiner Schule zu stehen kam, da hieﬂ es "Spieler setzt einmal aus und schreibt einen Brief an Kultusminister, um gegen die Kommunistin zu protestieren". Dazu muss man sagen, wer spielt so ein W¸rfelspiel. Das sind wahrscheinlich in erster Linie auch Kinder. Soweit zum Vorwurf, der mir immer unterstellt wurde, von wegen Indoktrination. F¸r mich war das eine ganz schlimme Hetze. Und dieser Wind schlug mir von vornherein entgegen. Und das war f¸r mich ganz schwer, ja. 


Erz‰hlerin
Als sich 2012 der Radikalenerlass zum 40. Mal j‰hrt, fordern die Betroffenen ihre Rehabilitierung. Und sie wollen wissen: Was hat der Verfassungsschutz ¸ber uns gespeichert? Was ist in den Akten? Auch Silvia Gingold fragt nach und erf‰hrt ... 

O-Ton 18, Silvia Gingold
... dass ich seit dem Jahr 2009 im Bereich Linksextremismus gespeichert sei. Und da wurden mir zwei Dinge vorgehalten: Einmal dass ich Lesungen aus der Biografie meines Vaters mache und zwar im Rahmen von Veranstaltungen der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes", VVN, Bund der Antifaschisten. Und die zweite Sache war, dass ich im Jahr 2012 eine Rede zum 40. Jahrestag des Radikalenerlasses gehalten habe in Frankfurt am Main. 

Erz‰hlerin 
Sie beschlieﬂt den Verfassungsschutz zu verklagen.  

Atmo 4 - Gericht, Sicherheitsmann 
Sicherheitsmann: Bitte f¸nf Personen eintreten, auf dieser Seite bleiben. Das sind schon sieben. Es kommt jeder dran. Jetzt kommen sie mal durch Frau Gingold. - Sehr individuell, anders als in Wiesbaden. - Frau Gingold! Sind sie so lieb und gehen auf diese Seite, weil ich hier immer f¸nf sammle. Sonst bei der Masse, sie verlieren irgendwann den ‹berblick. So, n‰chste. 

Sprecher 
19. September 2017, Verwaltungsgericht Kassel. 
Erz‰hlerin [¸ber Atmo]
Vor der Sicherheitskontrolle dr‰ngen sich Freunde, Weggef‰hrten, Unterst¸tzer: vom Berufsverbot Betroffene, ehemalige Kolleginnen und Kollegen, Gewerkschafter, Mitglieder der VVN. Auch die Medien sind da. Silvia Gingold geht fast etwas unter in der Menge. Offiziell heiﬂt der Prozess: "Silvia Gingold gegen das Land Hessen, vertreten durch das Landesamt f¸r Verfassungsschutz Hessen".  


O-Ton 19, Otto J‰ckel  [Atmo davor]
Hier geht es heute um die Lˆschung der Daten, die vom Landesamt f¸r Verfassungsschutz ¸ber Frau Gingold gespeichert worden sind. Das ist der Gegenstand und der zweite Antrag besch‰ftigt sich damit, dass die Beobachtung eingestellt werden soll ..." 

Erz‰hlerin  
Otto J‰ckel, der Anwalt von Silvia Gingold.   

O-Ton 20, Otto J‰ckel
Entscheidend ist f¸r meine Mandantin, dass sie sagt: Ich gef‰hrde nicht den Rechtsstaat. Ich habe nicht vor die Demokratie abzuschaffen. Ich habe nicht vor die Gewaltenteilung abzuschaffen. Ich habe mich nie in dieser Richtung jemals in meinem ganzen Leben ge‰uﬂert. Noch viel weniger irgendetwas in diese Richtung unternommen. Insofern bin ich hier der falsche Adressat einer solchen Beobachtung und meine, dass das alleine dazu dient, mich politisch zu diskriminieren und diskreditieren. 

Atmo 5 - Gericht 

Erz‰hlerin [¸ber Atmo]
Der Jurist des hessischen Verfassungsschutzes baut auf seinem Tisch Gesetzesb¸cher vor sich auf. Die Richterinnen und Richter erscheinen, drei hauptamtliche, zwei ehrenamtliche, Kameras und Aufnahmeger‰te m¸ssen ausgeschaltet werden. Zwei Stunden wird verhandelt. Dann ziehen sich die Richter zur Beratung zur¸ck. Auf dem Flur diskutieren Freunde und Besucher. 

Atmo 6 - Diskussion Flur 
O-Ton 21, ehemalige Kollegin 
Frau Gingold ist eine Kollegin, mit der ich 20 Jahre zusammengearbeitet habe, und die ich immer als integere und engagierte Kollegin erlebt habe, und ich kann sehr gut nachf¸hlen, was es f¸r sie persˆnlich bedeutet, davon auszugehen, dass im Umfeld irgendwer sie bespitzelt. Wenn sie eine E-Mail, die sie mir schickt, eigentlich schon ¸berlegen muss, wem schicke ich die jetzt, weil, den ziehe ich da mit hinein, und das ihr ganzes persˆnliches Leben betrifft und dass das hier gew¸rdigt w¸rde, das h‰tte ich mir schon gew¸nscht.

Erz‰hlerin [¸ber Atmo Gerichtssaal]
Der Beratungsbedarf unter den Richtern ist groﬂ. Dann wird klar: Ein Urteil wird an diesem Tag nicht gesprochen.

Atmo 7 - Gericht, Urteil nicht [Einstieg bei 0:55]
... die Entscheidung wird dann zugestellt. Ich gehe davon aus, eher in Wochen statt in Tagen. Wird schriftlich zugestellt ...das Gericht muss ¸ber die Klage insgesamt entscheiden ... 

Erz‰hlerin
Otto J‰ckel bekommt es zwei Wochen sp‰ter per Fax. Silvia Gingolds Klage wird abgewiesen. Das Gericht in Kassel schlieﬂt sich den Argumenten des Verfassungsschutzes an. Der sagt, Silvia Gingold werde nicht persˆnlich beobachtet sondern als "Beifang" von Vereinigungen, die der Verfassungsschutz als linksextremistisch einordnet. Und er wirft ihr vor, dass sie sich von solchen Gruppierungen einladen lasse - und mit ihrer Familiengeschichte Werbung f¸r diese mache. Im Urteil heiﬂt es:   

Zitator Urteil 
F¸r die Bewertung, ob das Halten eines Vortrags zum Thema "40 Jahre Berufsverbote in der Bundesrepublik Deutschland" eine extremistische Bestrebung darstellt, geht es (...) nicht allein um den Inhalt des Vortrages der Kl‰gerin, sondern auch darum, zu welchem Anlass und in welchem Umfeld dieser gehalten worden ist. (...) Hierbei zieht das Gericht in Betracht, dass die Kl‰gerin wegen der relativen Bekanntheit ihres Namens als Tochter eines Widerstandsk‰mpfers gegen den Nationalsozialismus quasi als Magnet f¸r Personen gewirkt hat, die den Zielen der Veranstalter bislang eher ferngestanden haben. 

Atmo 8 - Metzner 


O-Ton 23, Mathias Metzner
... das Landesamt kann Daten erheben auf der Grundlage seiner Aufgabenstellung und die ist definiert: ... 

Erz‰hlerin
Mathias Metzner ist Vize-Pr‰sident des Verwaltungsgerichts Kassel und stellvertretender Pressesprecher. Er will das Urteil gern erl‰utern, wird die Arbeit der Kollegen aber nicht werten, sagt er und zitiert Paragraf 2 des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes. 
Danach kann der Verfassungsschutz Daten sammeln, um rechtzeitig Gefahren abzuwehren .... 

O-Ton 26, Otto J‰ckel
Hier wird sozusagen eine Br¸cke geschlagen, von den Meinungen und der politischen Bet‰tigung der Frau Gingold selbst, die vˆllig auﬂer Betracht bleibt, zu unterstellten extremistischen Bestrebungen anderer ... 

Erz‰hlerin
Otto J‰ckel h‰lt die Beobachtung und Datensammlung f¸r verfassungswidrig.  

O-Ton 27 A, Otto J‰ckel
... denn hier werden die verfassungsm‰ﬂigen Rechte von Frau Gingold verletzt. Ihr Recht auf freie Meinungs‰uﬂerung und auf Organisationsfreiheit. 

Erz‰hlerin
F¸r ihn stehen politische Gr¸nde dahinter.  

O-Ton 27 B, Otto J‰ckel
Im Grunde genommen sollen Personen, die bestimmte politische Auffassungen vertreten, so aus dem politischen Diskurs, aus dem Meinungsspektrum im Grunde genommen, entfernt werden und isoliert werden. Und das halte ich f¸r einen ganz massiven unzul‰ssigen Eingriff in die freie Meinungs‰uﬂerung und in das freie Spiel der politischen Kr‰fte. 

Erz‰hlerin
Das Problem f¸r Silvia Gingold und ihren Anwalt ist: Sie wissen nicht, was der Verfassungsschutz alles ¸ber sie gesammelt hat. Einen Groﬂteil der Akten gibt das Amt nicht heraus oder Papiere sind geschw‰rzt. Und es ist fast aussichtslos zu erfahren, was es ¸berhaupt an Material gibt. Denn der Verfassungsschutz legt auch dem Gericht nicht alles vor.

O-Ton 28 A, Mathias Metzner
Wir bekommen zun‰chst mal ¸berhaupt keine Akten. Die Behˆrde verweigert die Vorlage der Akten und kann das nach Paragraf 99 VwGO unter bestimmten Voraussetzungen tun ..... 

O-Ton 28 B, Mathias Metzner
Ich w¸rde das jetzt einfach mal zitieren: Die Vorlage der Akten kann dann verweigert werden, wenn ... 

Erz‰hlerin
Es geht um Gef‰hrdung von Bund und L‰ndern und um Geheimhaltungsbed¸rfnisse. In einem nicht ˆffentlichen Verfahren, dem sogenannten In-Camera-Verfahren, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Sperrungen und Schw‰rzungen ¸berpr¸ft - und zum Groﬂteil best‰tigt. W¸rden die Schw‰rzungen aufgehoben, sei die Arbeit der Geheimdienste behindert, heiﬂt es. F¸r das Gericht ist die Entscheidung bindend. Es kann deshalb nicht ¸ber die Lˆschung der Daten urteilen, sagt Mathias Metzner.

O-Ton 29, Mathias Metzner
Da man das nicht weiﬂ, was das Landesamt im ‹brigen ¸ber die Kl‰gerin gespeichert hat, kann man auch nicht dar¸ber entscheiden. die Kl‰gerin m¸sste dann in diesem Fall auch erst einmal darlegen, was hat das Landesamt f¸r Daten von mir - was sie grunds‰tzlich nat¸rlich auch in diesem Fall nicht kann.

Atmo 9 - Bl‰ttern 


O-Ton 30, Silvia Gingold
Da gab es sozusagen eine Sperr-Erkl‰rung und da ¸ber 100 Seiten geschw‰rzt waren, musste jede Seite begr¸ndet werden, warum sie geschw‰rzt ist. Da gibt es ein paar beispielhafte Erkl‰rungen: Es steht zu bef¸rchten, dass auch die eingeschr‰nkte Bekanntgabe der Deckblatt-Meldungen aus diesem Bereich, das Beobachtungsobjekt und das damit verbundene Aufkl‰rungsinteresse des Landesamtes f¸r Verfassungsschutz offenbaren w¸rde ...

Erz‰hlerin 
Am Esstisch im Wohnzimmer durchsucht Silvia Gingold ihre Akten, liest Sperrerkl‰rungen vor, zeigt die Schw‰rzungen. Dicke schwarze Balken ¸ber jeder Zeile, ¸ber fast jedem Wort. Zu lesen ist oft nur ihr Name und ein Datum. Als Grund steht da auch: 
Weiter O-Ton 30, Silvia Gingold 
.... zudem handelt es sich um hochsensibles Aufkommen, da die Informationen aus persˆnlichen Gespr‰chen gewonnen wurden oder: Wurde geschw‰rzt aufgrund von schutzw¸rdigen Belangen Dritter, in Klammer: Quellen-Bezeichnungen, Namen anderer Personen, Bezeichnungen der Beobachtungsobjekte .... 

Erz‰hlerin
Sie engagiert sich im Kasseler Friedensforum. Das taucht in den Akten konkret auf.  
O-Ton 31, Silvia Gingold
.. es wird gebeten von oben genannten Personen folgendes zu ermitteln, abzuklären bzw. zu beschaffen und dann ist hier angekreuzt: vollständige Personendaten, Meldedaten, Lichtbild und unter sonstiges steht: die beschafften Lichtbilder BITTE vor ‹bersendung Zwecks Identifizierung der Personen als Teilnehmer von Veranstaltungen des Kasseler-Friedens-Forums vorlegen. 

Erz‰hlerin 
Für ihren Anwalt Otto Jäckel sind die Sperrerklärungen ein Hinweis, dass Informanten eingesetzt werden. Von "Beifang" kann für ihn da keine Rede sein. 

O-Ton 32, Otto J‰ckel
... das deutet darauf hin, dass es mˆglicherweise nicht nur einen sondern eine Vielzahl von Informanten gibt, die den Verfassungsschutz mit Informationen versorgen. Vielleicht auch hauptamtliche Mitarbeiter des Verfassungsschutzes selbst, aber auch vielleicht informelle Mitarbeiter, die gegen Geld dann vielleicht die Lesereisen von Frau Gingold begleiten und dort im Zuschauerraum sitzen und vielleicht mit Aufnahmeger‰ten das alles aufnehmen, was sie dort sagt. Oder mitschreiben und dann anschlieﬂend Spitzel-Berichte dar¸ber anfertigen. Davon muss man ausgehen. 

O-Ton 33, Silvia Gingold
Das hat schon was mit mir gemacht. Ich bin nach wie vor politisch aktiv und werde auch nichts ‰ndern und trotzdem bringt das eine Form von Misstrauen mit sich, dass ich nat¸rlich immer auch im Hinterkopf habe, kˆnnte das jemand sein der irgendwelche Informationen weitergibt. 

Erzählerin 
Sie ist bei Kundgebungen gegen die AfD, beteiligt sich an Mahnwachen gegen den Syrien-Krieg, demonstriert gegen Missst‰nde in der Bildungspolitik. Und liest immer wieder aus der Biografie ihres Vaters. Im Urteil wird eine Lesereise explizit genannt: die vom Oktober 2011 in Bayern - organisiert von der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten", kurz VVN-BdA, wie die Vereinigung heute komplett heiﬂt. Auch hier mache Silvia Gingold mit ihren Auftritten Werbung f¸r eine linksextremistisch beeinflusste Organisation, urteilt das Gericht:  

Zitator Urteil 
Die VVN-BdA ist als linksextremistisch beeinflusste Organisation langj‰hriges Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Daran ‰ndert nichts, dass die VVN-BdA in den j¸ngsten Verfassungsschutzberichten des Bundes und des Landes Hessen nicht mehr aufgef¸hrt ist. 

Atmo 10 - VVN 10 A

Sprecher 
Berlin, Stadtteil Lichtenberg. Das Bundesb¸ro der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes 

Erzählerin 
Im Flur stapeln sich Kartons mit Brosch¸ren und Flyern: Gegen Rechts, gegen die AfD, gegen Neonazis. Im Besprechungsraum stehen Zeitzeugenberichte in Zweierreihen im Regal. Das Bundesb¸ro hat Hans Coppi gefragt, ob er das Gespr‰ch ¸bernehmen will. Coppi, 76, ist Ehrenvorsitzender der VVN, seine Eltern waren in der Widerstandsgruppe "Rote Kapelle" aktiv - sie wurden vom Naziregime hingerichtet, da war er noch kein Jahr alt. Er ist bei seinen Groﬂeltern in Ost-Berlin aufgewachsen, war einige Jahre Parteisekret‰r der SED, forschte an der Akademie der Wissenschaften der DDR, war nach 1990 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Gedenkst‰tte Deutscher Widerstand. Er kennt die wechselvolle Geschichte der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes". Und erkl‰rt erst einmal, warum diese bei ihrer Gr¸ndung ¸berparteilich und offen f¸r alle sein sollte.

O-Ton 34, Hans Coppi 
... es kreisten nat¸rlich auch immer wieder die Diskussion darum, wie konnte es ¸berhaupt dazu kommen und was sollten wir denn als ‹berlebende an Schlussfolgerungen ziehen. Und eine Schlussfolgerung war, dass man davon ausging, dass es jetzt nicht mehr um die Herkunft geht, ob der eine in der SPD oder KPD oder gar keiner Partei oder christlich war oder j¸disch, sondern alle hatten unter diesem Nazi-Regime zu leiden, sie hatten alle grˆﬂtenteils auch Verluste, das heiﬂt Angehˆrige hatten diesen Krieg und die Verfolgung und den Terror nicht ¸berlebt.

Erzählerin 
Schon kurze Zeit sp‰ter ger‰t die Vereinigung aber zwischen die Systeme. 

O-Ton 35, Hans Coppi 
Die Besatzungszonen setzten auch die Politik ihres Landes um. Die Regierung hatte sich gewandelt und schlug dann auch zum Beispiel auf die SPD durch, wo man gewissermaﬂen die VVN damals so als eine Organisation wahrnahm wo mehr Kommunisten organisiert waren. Das war aber auch nat¸rlich darauf zur¸ckzuf¸hren, dass die KPD auch in ihren Reihen die grˆﬂten Verluste zu verzeichnen hatte und der Widerstand, auch in der Zeit 33 bis 45, immer wieder auch von Kommunisten forciert wurde, teilweise in Gemeinschaft mit Sozialdemokraten und, und, und .... 

Erzählerin 
Im Westen kritisiert die SPD, dass die VVN zu sehr von Kommunisten gepr‰gt sei und beschlieﬂt die Unvereinbarkeit: Man kann nicht mehr in der SPD und gleichzeitig in der VVN sein. Viele Nicht-Kommunisten treten daraufhin aus. 1959 versucht das Innenministerium die VVN als kommunistische Tarnorganisation zu verbieten, scheitert aber am Verwaltungsgericht. Auch im Osten hat es die Vereinigung schwer. Erst wird sie von der SED vereinnahmt - und 1953 schlieﬂlich vom Zentralkomitee aufgelˆst. Die DDR versteht sich als antifaschistischer Staat. Antifaschismus gilt in der DDR als Staatsdoktrin. Da braucht es aus Sicht der SED keine eigenst‰ndige Vereinigung der Verfolgten.

O-Ton 36, Hans Coppi
Damit verlor ja die VVN praktisch, die Verfolgten, verloren damit eine eigene Stimme die sie hatten, ja, und zwar gab es dann ein Komitee der Antifaschistischen Widerstandsk‰mpfer. Was das aber nicht wirklich ersetzen konnte. Das Komitee der Widerstandsk‰mpfer war eigentlich eine verl‰ngerte Abteilung oder Ressort des Zentralkomitees der SED.   

Erzählerin 
Hans Coppi war Mitglied im Komitee der Antifaschistischen Widerstandsk‰mpfer. 
Die groﬂe Erinnerungskultur war Sache der Partei, sagt er. Der "Tag der Opfer des Faschismus", jeder zweite Sonntag im September, diente immer mehr der Mobilisierung f¸r den Sozialismus. Nach Coppis Eltern wurden Schulen benannt. In der DDR wurden sie als antifaschistische Helden verehrt. In der Bundesrepublik galten sie als Landesverr‰ter. 


O-Ton 37, Hans Coppi
Und eines ist eben auch der Umgang mit dem Antifaschismus, der bei allem Engagement auch darunter gelitten hat, dass er zu sehr politisch war. Und wenn ich mich erinnere, wor¸ber habe ich gesprochen, ja nat¸rlich ¸ber die Geschichten die ich von Freunden meiner Eltern weiﬂ. Aber es war gewissermaﬂen immer auch eine Auseinandersetzung von mir, mit dem was im Westen war, weil da die Gestapo-Leute, oder auch die Richter des Reichsgerichtes, ja nie belangt wurden für das, war für mich gewissermaﬂen auch die Grenze, eine Grenze die für mich auch war. 

Erzählerin
Während die SED die VVN  in der DDRauflˆst, unterstützt sie die Vereinigung im Westen finanziell. 

O-Ton 38 Johannes Tuchel 
Die VVN hat bis 1989, soweit ich es weiﬂ, eine Finanzierung aus der DDR bekommen. Und dann w¸rde ich nicht sagen, es ist linksextrem unterwandert gewesen, sondern Entschuldigung, das ist dann eine unmittelbare Einflussarbeit des anderen deutschen Staates gewesen ... 

Erzählerin
Johannes Tuchel, Politikwissenschaftler und Leiter der Gedenkst‰tte Deutscher Widerstand in Berlin. 

O-Ton 39, Johannes Tuchel
Sie haben bestimmte Verlage gehabt, wie den Rˆderberg-Verlag, der damals komplett aus der DDR finanziert worden ist. Sie haben die Zeitschrift "Die Tat" der VVN gehabt, die, sagen wir mal, zu groﬂen Teilen aus der DDR finanziert worden ist. Und sie haben die VVN gehabt, deren Funktion‰re finanzielle Unterst¸tzung aus der DDR erhalten haben. Das wusste man, das war bekannt. 

Erzählerin
Ost gegen West. Kommunismus gegen Kapitalismus. Der kalte Krieg. Was war Propaganda, was reale Bedrohung? Der Historiker Dominik Rigoll

O-Ton 40, Dominik Rigoll 
Ich glaube, selbst in den offiziellen Diskursen, meinetwegen im Verfassungsschutzbericht, wird eigentlich immer betont, wie schwach die Kommunisten sind. Das ist in den 70er-Jahren ganz anders, als in den 50er-Jahren noch. Anfang der 50er Jahre, da waren die Kommunisten auch schwach, da hat man so getan als w¸rde der Iwan hier gleich im Wohnzimmer stehen und man hat meines Erachtens ganz bewusst so getan als st¸nde ein kommunistischer Aufstand bevor und ein Angriff der Roten Armee. Und vor diesem Hintergrund hat man Westdeutschland wiederbewaffnet und die KPD verboten.

Erzählerin 
Der hessische Landesverfassungsschutz argumentiert bei der Einordnung der VVN mit deren Faschismustheorien - und mit dem "Schwur von Buchenwald", den die befreiten Häftlinge des Konzentrationslagers Buchenwald am 19. April 1945 bei einem Gedenkappell f¸r die Ermordeten verlesen. 

Zitator Schwur von Buchenwald
Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel. Das sind wir unseren gemordeten Kameraden, ihren Angehˆrigen schuldig. 

Erzählerin
In Buchenwald hatte das NS-Regime viele politische Gegner inhaftiert, Antifaschisten aus ganz Europa: kommunistische Widerstandsk‰mpfer, K¸nstler, Politiker, Literaten - sp‰tere Nobelpreistr‰ger. Sie organisierten sich im Lager, gr¸ndeten ein illegales Komitee. Die DDR hat diesen kommunistischen Widerstand innerhalb des Lagers lange ¸berhˆht. Der Schwur von Buchenwald wurde zu einem antifaschistischen und antikapitalistischen Gr¸ndungsmythos der DDR.   


O-Ton 41, Silvia Gingold 
Den Nazismus mit den Wurzeln auszurotten, und das heiﬂt, im Grunde genommen auch die Ursachen des Faschismus aufzuzeigen, die im Kapitalismus gesehen werden. Was aber nicht heiﬂt, dass der Kapitalismus automatisch zum Faschismus f¸hrt, aber in dem Fall war es so.  

Erzählerin 
Der Verfassungsschutz zieht daraus einen R¸ckschluss und erkl‰rt: 

Zitator Schriftsatz 
Die VVN-BdA beruft sich (...) auf den "Schwur der H‰ftlinge von Buchenwald", der sich wiederum auf die, in den 20er-Jahren des 20. Jahrhunderts entwickelte, kommunistische Faschismustheorie st¸tzt. Diese bezeichnet den Kapitalismus als eigentlichen Urheber des Faschismus. "Demokraten" seien demnach nur jene, die sich im Sinne dieser Theorie als "Antifaschisten" bet‰tigen. Konkludent lehnt der Verband also die "kapitalistische", mithin freiheitlich demokratische Grundordnung ab.

Erzählerin 
Der hessische Landesverfassungsschutz definiert die freiheitlich demokratische Grundordnung als "kapitalistische" Grundordnung. Dabei gibt das Grundgesetz keine bestimmte Wirtschafts- oder Gesellschaftsform f¸r Deutschland vor. 

O-Ton 42, Silvia Gingold
Nat¸rlich wollen wir auch Ver‰nderungen in der Gesellschaft, aber nat¸rlich nur mit Mehrheiten und nat¸rlich nur im Rahmen des gesetzlichen Rahmens. Und es gibt ¸berhaupt keinen konkreten Nachweis, wo sich die VVN irgendwo verfassungswidrig verhalten h‰tte. Das sind Behauptungen oder Unterstellungen, die in keinster Weise juristisch oder sonst irgendwie legitimiert sind ....

Erzählerin 
Peter und Ettie Gingold haben nach der Hitler-Diktatur, nach Verfolgung und Flucht auf ein besseres Deutschland gehofft. F¸r sie lag diese Hoffnung in einem anderen Gesellschaftssystem. 1989 f‰llt die Mauer. 

O-Ton 44 a, Silvia Gingold 
(...) Meine Eltern haben das sozusagen als ein R¸ckschlag in der Hoffnung einer besseren Gesellschaft gesehen ... 

Erz‰hlerin [oc]
In der Familie Gingold wurde viel aufgearbeitet und diskutiert, erinnert sich Silvia Gingold. 

O-Ton 44 b, Silvia Gingold [oc] 
... viele Menschen sind arbeitslos geworden, die soziale Situation hat sich vehement verschlechtert. Insofern gab es eigentlich nicht nur Positives zu sehen, weil es aus unserer Sicht nicht nur um die sogenannte Befreiung der Menschen ging, sondern viele waren durch ihre Arbeitslosigkeit alles andere als frei. Die Mieten sind gestiegen, soziale Zusammenh‰nge sind zerbrochen. Von daher muss man auch die andere Seite der Vereinnahmung der ehemaligen DDR sehen.

Erzählerin 
Auf der Homepage des Bundesamts für Verfassungsschutz gibt es die Rubrik "H‰ufig gestellte Fragen". Frage Vier lautet: Was ist der Unterschied zwischen radikal und extremistisch? Das Bundesamt erkl‰rt dazu: 

Zitator Homepage Verfassungsschutz 
‹ber den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er h‰ufig mit Radikalismus gleichgesetzt. So sind zum Beispiel Kapitalismuskritiker, die grunds‰tzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ‰uﬂern und sie von Grund auf ver‰ndern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht bef¸rchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt.

Musik-Ausschnitt Lied Hannes Wader 

Erzählerin 
Silvia Gingold hat bei Gericht die Zulassung der Berufung beantragt. 

O-Ton 47, Silvia Gingold
Es ist ja so, dass ich nicht unbedingt darauf bedacht bin, immer im Rampenlicht zu stehen. Aber ich sp¸re, dass ich das nicht nur mir, sondern vor allen Dingen auch meinen Eltern schuldig bin. Ihnen war es ganz wichtig, die Erinnerung wach zu halten und das wof¸r sie gek‰mpft haben, dass das nicht vergebens war. 

Erz‰hlerin
Weder das hessische Landesamt f¸r Verfassungsschutz noch ein Vertreter des Bundesamtes waren zu einem Interview bereit. Das Bundesamt schrieb in seiner Absage-Email, das Amt w¸rde einfach zu viele Interviewanfragen erhalten. 

Absage
Unter Beobachtung 
Silvia Gingold und ihr Kampf gegen den Verfassungsschutz 
Ein Feature von Christine Werner

Es sprachen: Hildegard Meier und Axel Gottschick
Ton und Technik: Christoph Rieseberg und Roman Weingardt
Regie: Axel Scheibchen
Redaktion: Wolfgang Schiller 
Eine Produktion des Deutschlandfunks 2019.

1


</p>

				]]>
			</description>
			<pubDate>Tue, 02 Apr 2019 15:54:00 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/pressespiegel/silvia-gingold-und-ihr-kampf-gegen-den-verfassungsschutz/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/pressespiegel/silvia-gingold-und-ihr-kampf-gegen-den-verfassungsschutz/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Streikerfahrene Blaumänner]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<strong><p>Die Belegschaft der Frankfurter Societäts-Druckerei kämpft seit Jahren um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze. Nach dem letzten dreiwöchigen Streik ist die Druckerei vorerst gerettet</p></strong>

<p><em>Von Michaela Böhm · (<a href="https://publik.verdi.de/2019/ausgabe-01/gesellschaft/reportage/seiten-12-13/streikerfahrene-blaumaenner" title="Link Verdi Publik">Quelle</a>)</em>
</p>
<p>So viel Platz. Hier könnten fünf Gabelstapler nebeneinander fahren, ohne sich zu stören. Ist aber keiner unterwegs. Es ist leer und ruhig. Mittag – eine träge Zeit für eine Zeitungsdruckerei, wo immer nachts erst richtig was los ist. Doch große Druckereien produzieren auch tagsüber: Wochenzeitungen, Anzeigenblätter, Beilagen. Früher war das so.
Die Frankfurter Societäts-Druckerei ist eine der größten europäischen Rollenoffsetdruckereien und hat gerade ihren größten Auftrag verloren. Und ihren seit Jahrzehnten längsten Streik hinter sich.
Mitten in der Halle vom Versand stehen zwei und plaudern miteinander. Der eine Schichtführer, der andere Betriebsratsvorsitzender. „Den Streikbruch werde ich dir nicht verzeihen.“ Der Schichtführer lacht schief. Er arbeitet immer, wenn gestreikt wird. So wie alle anderen Schichtführer auch.
Die Belegschaft der Druckerei ist innerhalb von acht Wochen von einer Krise in die nächste gestoßen worden. Ihre Gegner: Ein Unternehmen, das seit langem versucht, sie in die Knie zu zwingen. Ein Arbeitgeberverband, der Tarifaustritte normal findet. Und eine Branche, die kaum einer beachtet. Mitten drin 270 Drucker und Helfer, Wickler und Fahrer, die sich wehren.
<br /><br />

<strong>Die Nachtschicht geht nicht rein</strong>
<br /><br />


Es ist der 24. Oktober. Die Societäts-Druckerei in Mörfelden liegt zwischen Autobahn und Frankfurter Flughafen, zwischen Flachbauten für Transport, Fahrzeugteile, Verpackungen. Ab und zu drückt ein Lastwagenfahrer aufs Gaspedal und rauscht über die schnurgerade Straße. Es ist 22 Uhr, die Spätschicht kommt aus der Druckerei heraus, die Nachtschicht geht nicht rein. Hier draußen im Nichts versammeln sich die Streikenden. Vor der Werkseinfahrt stellen sie sich für den Fotografen auf. „Mach mal“, sie sind ungeduldig, drängeln sich um den Betriebsratsvorsitzenden Nektarios Androulidakis, den hier alle Neki nennen. Und um Manfred Moos von ver.di Hessen. „Sagt endlich: Wie geht es weiter?“
Acht Tage zuvor hatte die Frühschicht noch für mehr Lohn gestreikt; fünf Prozent mehr Geld fordert ver.di weiterhin für die Druckindustrie. Jetzt hat ihr Arbeitgeber mitten in der Tarifrunde in einer Blitzaktion die Tarifbindung verlassen. „Alle Betriebsräte sollten hochkommen zum Geschäftsführer. Wir haben schon geahnt, was kommt“, erzählt Nektarios Androulidakis. Der Geschäftsführer erklärte den Tarifausstieg. Sie sind aufgestanden und gegangen. Was sollten sie noch dort? Nun streiken sie für einen Anerkennungstarifvertrag.
<br />
<br />
Viele sind 10, 20, 30 Jahre lang bei der Frankfurter Societäts-Druckerei beschäftigt. Immer mit Tarif. Jetzt auf einmal ohne? ­Manfred Moos erklärt den Männern vorm Werkstor, dass der gekündigte Tarifvertrag für Gewerkschaftsmitglieder nachwirkt und bloß keiner einen Einzelarbeitsvertrag unterschreiben soll. Zusammenstehen, beieinander bleiben, das ist jetzt wichtig.
Der Tarifvertrag in der Druckindustrie ist nicht irgendeiner. Da steht die 35-Stunden-Woche drin. Wie sonst nur in Tarifverträgen der IG Metall. Es waren die IG Metall und die kleine IG Druck und Papier – eine der Vorläufergewerkschaften von ver.di – die 1984 die Arbeitszeitverkürzung erstreikten. Die Arbeitgeber waren nicht zimperlich. Hetze in der Öffentlichkeit, Kriminalisierung der Streikenden. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) ließ ihre vierseitige Notausgabe unter Polizeischutz per Hubschrauber trotz fehlender Genehmigung aus dem Hof der Societäts-Druckerei fliegen, damals noch in Frankfurt am Main.<br />
<br />


<strong>Pinkelverbot als Antwort auf Streiks</strong>
<br />
<br />

Seit dieser Zeit ist die 35-Stunden-Woche den Arbeitgebern ein Ärgernis. Immer wieder versuchen sie, längere Arbeitszeiten durchzusetzen. In Betrieben und am Verhandlungstisch. Erst im vergangenen Jahr hat der Verband den Manteltarifvertrag ­gekündigt. Sie wollen Zuschläge kürzen, Urlaubs- und Jahresleistung verringern, Arbeitszeiten verlängern. Die Gespräche mit ver.di sind festgefahren, neue Termine nicht vereinbart.
Manche Arbeitgeber nehmen Streiks als das, was sie sind: ein Grundrecht der Beschäftigten. Andere reagieren beleidigt. Wie Jan Eric Rempel, Verlegersohn und noch nicht sehr lange Geschäftsführer der Druckerei. Er wolle keine Gewerkschaft im Betrieb sehen. Und rote Jacken auch nicht, ließ er den Betriebsrat wissen. Und außerdem sei es den Streikenden untersagt, die Toiletten im Gebäude zu benutzen. Pinkelverbot als Antwort auf die Streiks. „Herr-im-Hause-Allüren“, sagt Androulidakis.<br />

Im April 2018 hatten die Zeitungsgruppe Ippen aus München und die Gießener Verlegerfamilie Rempel die Druckerei von der FAZ-Gruppe übernommen. Oder wie Spötter sagen: Der Regionalzeitungsfürst Ippen (Münchner Merkur und Offenbach Post) tut sich mit dem Provinzblattherausgeber (Gießener Allgemeine) zusammen. 80 Prozent und 20 Prozent. Ippen diktiert, Rempel spurt. Mit dem Kauf weitet die Ippen-Verlagsgruppe ihren Einfluss in Hessen weiter aus. Denn neben der fast 160 Jahre alten Druckerei gehörten auch die Frankfurter Rundschau und die Frankfurter Neue Presse zum Paket. Mit diesem Deal ist die Ippen-Gruppe im bundesweiten Ranking der Tageszeitungs-Verlage um zwei Ränge auf Platz 4 gestiegen.
Wo immer Ippen einsteigt, fliegt der Tarifvertrag weg. Auf dem Weg dahin spielen Ippens Geschäftsführer Standort gegen Standort aus, Belegschaft gegen Belegschaft. Die Strategie ist stets die gleiche: Ippen wechselt beim Arbeitgeberverband in die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung und die Beschäftigten unterschreiben aus Angst, den Job zu verlieren, Einzelarbeitsverträge zu schlechteren Bedingungen. Damit ist bei gekündigten Tarifverträgen die Nachwirkung weg. Ist eine Belegschaft nicht bereit, künftig fünf Stunden gratis zu arbeiten, werden Druckaufträge abgezogen.
Einen Betrieb nach dem anderen bugsiert die Ippen-Gruppe in die Tariflosigkeit. Unter Tarif zu beschäftigen, lohnt sich für Ippen. Die Drucker verdienen monatlich bis zu 800 Euro netto weniger als mit Tarif, nicht eingerechnet die fünf zusätzlichen, unbezahlten Stunden pro Woche.
Als die Ippen-Gruppe die Societäts-Druckerei kaufte, war Geschäftsführer und Ippen-Neffe Daniel Schöningh eigens nach Mörfelden gereist. Er beruhigte die damals noch 300 Stammbeschäftigten: Für sie werde sich nichts ändern. Inzwischen sagt der Betriebsratsvorsitzende Neki Androulidakis: „Seitdem uns Ippen übernommen hat, kann ich mir alles vorstellen.“
Der Tarifausstieg war nicht alles. Einen Monat später – Ende November – erklären die Druckerei-Besitzer, mehr als 100 Beschäftigte entlassen zu wollen. Der Grund: Der Axel-Springer-Verlag hat den Druckauftrag gekündigt und lässt seit Anfang des Jahres eine Teilauflage der BILD und die Welt in einer fünf Autominuten entfernten Druckerei der Demirören-Gruppe produzieren, nach Presseberichten bekannt für ihre Nähe zum türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Der Auftrag ist weg, die Maschinen stehen jetzt öfter still.<br />
<br />

<strong>ver.di stellt eine mobile Toilette auf</strong><br />
<br />


Die Belegschaft streikt weiter. Ohne Pause. Für einen Anerkennungstarifvertrag. Und sie protestiert gegen die Massenentlassung. Morgens um 5 Uhr kommt der Erste, oft ist es Oliver Reitz, 49, Helfer in der Rotation. Nachts geht er oft als Letzter. Montag bis Freitag, Samstag und Sonntag. Für Licht und heißen Kaffee sorgt ein Generator, den die Vertrauensleute vor Jahren angeschafft haben. So viel wie im Dezember 2018 musste der noch nie laufen.<br />
<br />


Wenige Meter neben dem Streikzelt hat ver.di eine mobile Toilette aufstellen lassen. Zuhause sind die Streikenden nur zum Schlafen und Duschen. Sie tragen die roten Jacken, die Jan Eric Rempel nicht mag, jetzt ständig. Am Ende werden sie fast drei Wochen gestreikt haben. „Liebe Leserinnen und Leser, wegen einer betriebsinternen Auseinandersetzung in ­einer unserer Druckereien können wir Ihnen die Zeitung leider nicht in der gewohnten Qualität liefern.“ Solche Info-Kästen wie in der FAZ erscheinen ähnlich auch in den anderen Zeitungen, die in der Societäts-Druckerei produziert werden. Politiker schreiben offene Briefe und appellieren an die Herausgeber und Chefredakteur*innen, auf die Druckerei einzuwirken, einen Anerkennungstarifvertrag mit ver.di abzuschließen. Die Antwort ist Schweigen.
Über den Konflikt in Mörfelden kein Wort. Die Zeitungen schreiben nichts, das Radio bleibt meist stumm, das Fernsehen sendet nur im Regionalprogramm. Und so erfährt kaum jemand, dass da draußen im Nichts zwischen Autobahn und Flughafen Druckereibeschäftigte Widerstand leisten.
Am Nikolaustag brechen sie auf nach Gießen. Dort, wo das Stammhaus der 20-Prozent-Rempel-Familie ihren Stammsitz hat. 250 Leute ziehen vors Verlagshaus. Mit dabei auch Redakteur*innen der Frankfurter Neuen Presse im Solidaritätsstreik. Von den Rempels lässt sich keiner blicken. Aber einige Redakteur*innen und Verlagsangestellte der Gießener Allgemeinen verlassen ihre Verlagsweihnachtsfeier, um sich dem Protest anzuschließen. Weihnachtsfeier bei Rempel – da geht es nicht üppig zu. Den Festangestellten wurde geraten, ihre Flasche Wein selbst mitzubringen, und die Freien gebeten, sich beim Essen zurückzuhalten, erzählen sie. Es reiche sonst nicht für alle.<br />
<br />

<strong>Branche in der Krise</strong><br />
<br />


Neun Jahre ist es her, als die Belegschaft der Societäts-Druckerei in der Branche schlagartig bekannt wurde. 2010 wollte die FAZIT-Stiftung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als Eigentümerin die Beschäftigten auf drei Firmen aufteilen. Verwaltung, Redaktion und Druckerei sollten ihre Geschäfte getrennt erledigen. Das Motiv: Wer erst einmal ausgegliedert hat, kann schneller fusioniert oder verkauft werden. Und den Betriebsrat schwächt es gleich mit. Einen Tarifvertrag sollte es nur noch für die Beschäftigten der Druckerei geben. Denn mit den streikerfahrenen Blaumännern wollte sich der Arbeitgeber nicht anlegen.
Die Belegschaft verteilte mehr als 35.000 Flugblätter an Bahnhöfen mit dem Titel ­„FAZit-Stiftung auf Schlecker-Kurs“. Und streikte. Allesamt – Drucker, Helfer, Redakteur*innen, Frauen und Männer aus der Kantine. Zehn Tage am Stück. Manch eine Zeitung erschien nur als Notausgabe, die FAZ reduziert. Das Ergebnis: Die Abspaltung konnte zwar nicht verhindert werden, aber der Tarifausstieg war verhindert – für alle Beschäftigten.
Warum war das gelungen? Die Zeit damals ist kaum mit der von heute zu vergleichen. Die Branche ist in der Krise. Zeitungen verlieren an Auflage und an Umfang, Anzeigen wandern ins Internet. Und: „Die FAZIT-Stiftung scheute die Öffentlichkeit und lenkte lieber ein“, mutmaßt Androulidakis. Otto Jäckel, Rechtsanwalt des Betriebsrats, antwortet mit Blick auf Rempel und Ippen trocken: „Wer keinen guten Ruf hat, was den Umgang mit seinen Beschäftigten angeht, muss auch nicht um ihn fürchten.“
<br />
<br />

Aber es gibt noch einen anderen Grund: In der Druckerei gibt es neben der regulären Belegschaft inzwischen eine weitere. Wie das Schattenkabinett in der Politik – bereit, bei einem Wahlsieg sofort anzutreten –, so hat die Societäts-Druckerei seit mehreren Jahren eine Schattenbelegschaft: Drucker, Helfer, Maschinenbediener, Einleger, Logistiker, angestellt bei verschiedenen Werkvertragsfirmen, eingesetzt in der Druckerei. Die meisten haben nur einen Zweck: Bei Streiks die Produktion zu übernehmen. Nicht zu vergessen fast 20 Schichtführer, übermäßig viele und mit einem Gehalt wie der Geschäftsführer eines mittleren Unternehmens erstaunlich gut bezahlt. Während die Stammbelegschaft – fast komplett – für den Tarifvertrag streikt und gegen die Entlassungen protestiert, unterlaufen sie drinnen die Streiks.
Als es am Verhandlungstisch darum geht, wie der Verlust des Arbeitsplatzes ausgeglichen werden kann, rechnet Jan Eric Rempel wieder mit spitzer Feder. Mit sehr spitzer: Die Jahresleistung sollte den Streikenden für die Streiktage anteilig gekürzt werden. Das nimmt Rempel später auf der Betriebsversammlung öffentlich zurück. Es ist der einzige Satz, den er auf der Veranstaltung sagt. Kein Wort des Bedauerns über den tiefsten personellen Einschnitt in der Druckerei.<br />
<br />

<strong>Die Wucht des Streiks</strong><br />
<br />


Letztlich werden nicht 100 Kollegen entlassen, sondern gut ein Viertel weniger. „Angesichts der Zugeständnisse, die wir für die Beschäftigungssicherung von 25 Kolleginnen und Kollegen erreicht haben, kann sich auch der Sozialplan sehen lassen“, sagt Rechtsanwalt Jäckel. Es war die Wucht des Streiks und die Unnachgiebigkeit, mit der sich die gewerkschaftlich organisierte Mehrheit der Belegschaft Tag für Tag vors Tor gestellt hat, die zu diesem Ergebnis führten. „Wir haben zusammengestanden und gekämpft, obwohl viele befürchtet haben, dass sie morgen keinen Arbeitsplatz mehr haben“, sagt Neki Androulidakis.
Und dennoch verlieren sie Kollegen, Freunde, einen Teil der Familie. Auf der Kündigungsliste stehen Kollegen, die lange bei der Firma sind, einer seit über 20 Jahren, schwerbehindert, die Frau schwerkrank. Es war die letzte tarifgebundene Zeitungsdruckerei in Hessen.
Und noch fehlt der Anerkennungstarifvertrag. „Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen“, sagt Androulidakis, den alle Neki nennen.
</p>

				]]>
			</description>
			<pubDate>Sat, 23 Feb 2019 00:37:00 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/pressespiegel/streikerfahrene-blaumanner/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/pressespiegel/streikerfahrene-blaumanner/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Hilflose Helden - Whistleblower ohne Schutz]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<p>Rudolph Schmenger arbeitet als Steuerfahnder im Frankfurter Finanzamt. Ende der 90er Jahre deckt er auf, dass Großbanken ihren vermögenden Kunden helfen, Milliardenbeträge an der Steuer vorbei ins Ausland zu schleusen. 
Aber sein Chef pfeift ihn zurück und stellt ihn kalt. Bis heute kämpft er für seine berufliche Rehabilitation.</p>
<br />

<em>Im Video sehen Sie Rechtsanwalt Otto Jäckel ab 00:20 mit einer Stellungnahme zu diesem Fall </em>
<br />
<br />

<a href="https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/video-hilflose-helden---whistleblower-ohne-schutz-100.html" target="_blank" title="WDR Beitarg zum fall Schmenger · Hilflose Helden - Whistleblower ohne Schutz">Link zum Video beim WDR</a>

<p class="small">Bild / Text Video © WDR</p>


				]]>
			</description>
			<pubDate>Thu, 22 Nov 2018 13:07:00 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/pressespiegel/hilflose-helden-whistleblower-ohne-schutz/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/pressespiegel/hilflose-helden-whistleblower-ohne-schutz/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Artikel]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<h1 class="headline">Artikel zum Arbeitsrecht · Verwaltungsrecht · Zivilrecht · <br />
aus den Kanzleien in Berlin  und Wiesbaden</h1>
<h3>Artikel durchsuchen:</h3>
<p>bitte geben Sie einen Suchbegriff in das Formular ein.</p>

<hr class="style-one"><br />
<br />


				]]>
			</description>
			<pubDate>Thu, 15 Mar 2018 13:36:00 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/artikel/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/artikel/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Der Koalitionsvertrag und die Atomwaffen]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<p>Wird die neue Bundesregierung den mit großer Mehrheit gefassten Beschluss des Deutschen Bundestages vom 26. März 2010: <br />
<br />


„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich auch bei der Ausarbeitung eines neuen strategischen Konzepts der NATO im Bündnis sowie gegenüber den amerikanischen Verbündeten mit Nachdruck für den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland einzusetzen.“<br />
endlich umsetzen?<br />


Diesen unmissverständlichen Auftrag des Parlaments an die Regierung, sich nachdrücklich für den Abzug der Waffen einzusetzen, haben die bisherigen Bundesregierungen seit 2010 bis heute nicht erfüllt. Stattdessen haben sie der Modernisierung der in Büchel stationierten US-amerikanischen Atombomben zugestimmt. Was haben wir also von der künftigen Bundesregierung zu erwarten?<br />
<br />


Der Koalitionsvertrag 2018 enthält dazu unter XII 3 „Abrüstung und restriktive Rüstungsexportpolitik“ die folgenden Absätze:
<br />
<br />

„Rüstungskontrolle und Abrüstung bleiben prioritäre Ziele deutscher Sicherheits- und Außenpolitik. Wir wollen ein neues konventionelles und nukleares Wettrüsten auf unserem Kontinent vermeiden. Deutschland wird deshalb neue Initiativen für Rüstungskontrolle und Abrüstung ergreifen. Wir setzen uns entschlossen für die weltweite verifizierbare Abrüstung von allen Massenvernichtungswaffen ein.
 <br />
<br />

Ziel unserer Politik ist eine nuklearwaffenfreie Welt. Wir unterstützen daher regionale Initiativen für Zonen, die frei von Massenvernichtungswaffen sind. Wir setzen auf die Einhaltung und einen stetigen und verantwortlichen Ausbau des Nichtverbreitungs- und Kontrollregimes. Im nuklearen Bereich setzen wir uns für die strikte Einhaltung des INF-Vertrages (Intermediate Range Nuclear Forces) ein. Eine vollständige Überprüfbarkeit ist essentiell. Ein russischer Vertragsbruch, für den es begründete Sorgen gibt, hätte erhebliche Auswirkungen, weil derartige Waffen jedes Ziel in Europa erreichen könnten.<br />
<br />


Solange Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im Strategischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, hat Deutschland ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen teilzuhaben. Erfolgreiche Abrüstungsgespräche schaffen die Voraussetzung für einen Abzug der in Deutschland und Europa stationierten taktischen Nuklearwaffen.“
<br />
<br />

Es ist der falsche Weg, dass in dem am 12.3.2018 von CDU/CSU und SPD unterzeichneten Koalitionsvertrag erklärt wird, Deutschland werde „auch künftig einen angemessenen Beitrag zum Erhalt der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses ...leisten.“ 
<br />
<br />


Dieser Kurs setzt weiterhin auf Atomwaffen und die atomare Abschreckungsstrategie einschließlich des potentiellen Ersteinsatzes von Atomwaffen. Es ist steht damit zu erwarten, dass die neue Bundesregierung den Parlamentsauftrag vom 26.3.2010 weiterhin missachten wird. Das vage Versprechen neuer Initiativen für Abrüstung und der Unterstützung regionaler Initiativen im Koalitionsvertrag ersetzt nicht den vom Deutschen Bundestag verlangten Abzug der Atomwaffen. Die bisherige Position der Bundesregierungen, einem Abzug der in Deutschland stationierten Atomwaffen nur dann zu fordern, wenn dies im Rahmen einer allgemeinen atomaren Abrüstung geschieht, musste zwangsläufig zu einer politischen Eigen-Lähmung in dieser Frage führen. Denn die US-Regierungen haben erklärt, auf Atomwaffen nicht zu verzichten, solange irgendein Staat über diese verfügt. Diese Position hat die Bundesregierung offensichtlich übernommen.<br />
<br />


Die kritiklose Übernahme US-amerikanischer Positionen kommt darin zum Ausdruck, dass im Koalitionsvertrag lediglich die russische Verletzung des INF-Vertrages hervorgehoben wird. Tatsache ist, dass sich Russland und die USA wechselseitig vorwerfen, gegen den INF-Vertrag zu verstoßen, der bilateral die vollständige Abschaffung von atomaren Mittelstreckenraketen und deren Abschussvorrichtungen regelt und seit 1988 in Kraft ist. Russland kritisiert sowohl Teile des US-Raketenabwehrsystems in Tschechien und Polen, weil es atomare Tomahawk-Mittelstreckenraketen starten könne als auch die als bodengestützte Marschflugkörper bewerteten Angriffsdrohnen. Die US-Regierung wirft Russland den Test des bodengestützten Marschflugkörpers Iskander-KR500 vor sowie den Test und die Produktion von Mittelstreckenraketen, die von LKWs gestartet werden können.<br />
<br />


Auch die Koalitionspartner der neuen Bundesregierung wissen, dass Sicherheit nicht einseitig erlangt werden kann und dass sich die Sicherheit der eigenen Nation nicht auf Kosten anderer Nationen erringen lässt. Sicherheit ist im atomaren Zeitalter nicht mehr vor dem potentiellen Gegner, sondern nur mit ihm gemeinsam zu erreichen. Auf die versprochenen „erfolgreichen Abrüstungsgespräche“ warten Millionen, ja Milliarden friedensbewegter Menschen in aller Welt bislang vergeblich. Die Atomwaffenmächte und ihre Verbündeten sind zu ernsthaften Verhandlungen mit dem Ziel der vollständigen atomaren Abrüstung völkerrechtlich verpflichtet, was der Internationale Gerichtshof ausdrücklich bekräftig hat (Art. VI Nichtverbreitungsvertrag und Völkergewohnheitsrecht).<br />
<br />


Die angeblich schwierige Verifizierbarkeit einer atomaren Abrüstung wird vielfach als deren Haupthindernis dargestellt. Dieses Argument spricht aber weder gegen den im Bundestagsbeschluss vom 26.3.2010 geforderten vollständigen Abzug aller US-Nuklearwaffen aus Deutschland und aus anderen dann atomwaffenfreien Zonen noch gegen eine globale vollständige Abschaffung aller Atomwaffen unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle, wie es Art. VI des Atomwaffensperrvertrages seit Jahrzehnten völkerrechtlich verbindlich fordert. Der Entwurf einer – von den Nichtregierungsorganisationen der IALANA, INESAP und der VDW ausgearbeiteten – Nuklearwaffenkonvention mit konkreten Mechanismen für ein wirksames Verifikationsregime – liegt seit Jahren vor; 1997 reichte Costa Rica diesen Entwurf als offizielles UNO-Dokument A/C.1/52/7 ein; der UN-Generalsekretär hat dieses Dokument allen UN-Mitgliedsstaaten übersandt. <br />
<br />


Die Beibehaltung der jetzigen nuklearen Abschreckungsstrategien mit Zehntausenden jederzeit einsatzfähigen Atomwaffen ist viel zu gefährlich, um sie weiter hinzunehmen; sie nimmt letztlich das Risiko eines Atomkrieges und die Tötung von Milliarden Menschen, ja die Vernichtung unseres Planeten Erde in Kauf, falls die atomaren Abschreckungsstrategien versagen. Die geltenden Nukleardoktrinen der USA und der NATO sowie der anderen Atomwaffenstaaten verlangen für den Konfliktfall immanent und denknotwendig rational kalkulierende Konfliktparteien, die auf einer hinreichend vollständigen Informationsbasis– auch in Hochspannungslagen – rationale Entscheidungen treffen; das ist eine kühne Hoffnung. Abschreckungsresistente, rationalen Argumenten schwer oder nicht zugängliche Politiker sind aber in solchen Krisensituationen eben so wenig auszuschließen wie die Existenz terroristischer Täter, die den eigenen Tod in Kauf nehmen und Atomwaffen einsetzen. Vor allem aber: Die Gefahren technischen Versagens atomarer Abschreckungssysteme lassen sich nicht ausschließen, im Gegenteil. Das bisherige Überleben der Menschheit in den vergangenen Jahrzehnten verdankt sich - wie es der frühere US-amerikanische Verteidigungsminister Robert McNamara nach seiner Amtszeit aufgrund eigener Sachkenntnis mehrfach formuliert hat - letztlich glücklichen Zufällen. Dies zeigen die mehr als 20 Fälle, in denen die Auslösung eines Atomkrieges zwischen den Supermächten nur durch Zufall oder großes Glück vermieden werden konnte (u.a. die hochkritischen Zwischenfälle am 9.11.1979 im Lage-Raum des US-Luftverteidigungskommandos, am 26.9.1983 in der Kommandozentrale im Raketenwarnsystem Serpuchow-15 bei Moskau sowie im November 1983 während des NATO-Manövers „Able Archer“).  
<br />
<br />

Warum weigert sich die Bundesregierung bislang, über den vom UN-Generalsekretär allen Staaten zur Stellungnahme übersandten Entwurf einer Atomwaffenkonvention zu verhandeln oder diesen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen? Diese Atomwaffenkonvention sieht ein differenziertes Verifikationssystem vor! Und was hindert die Bundesregierung, den zur Unterschrift und zur Ratifikation bereitliegenden Atomwaffen-Verbotsvertragzu unterzeichnen, den in Sorge um die fortdauernde atomare Aufrüstung in der UN-Vertragsstaatenkonferenz 122 Staaten am 7. Juli 2017 in New York vereinbart haben? <br />
<br />


Warum folgt sie nicht dem Beispiel von Papst Franziskus, der veranlasst und dafür gesorgt hat, dass der Vatikan-Staat den von der UN-Konferenz beschlossenen Atomwaffen-Verbotsvertrag bereits am 20.9.2017 ratifiziert hat?<br />
<br />


Berlin, den 14. März 2018<br />

Deutsche Sektion der IALANA<br />
<br />
</p>
<hr>
<p>
http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/62/650
 Vgl. dazu u.a. Deiseroth, Lebenslügen der atomaren Abschreckung, in: Telepolis vom 6.8.2015, zugänglich unter: https://www.heise.de/tp/features/Lebensluegen-der-nuklearen-Abschreckung-3374720.html?seite=all
 http://www.ialana.de/files/pdf/arbeitsfelder/atomwaffen/atomare%20abruestung/Nuklearwaffen-Konvention-_deutsch.pdf sowie oben Fußnote 4
 http://www.un.org/depts/german/conf/a-conf-229-17-8.pdf
 https://www.domradio.de/themen/vatikan/2017-11-10/papst-franziskus-kritisiert-besitz-von-atomwaffen
 http://www.icanw.org/status-of-the-treaty-on-the-prohibition-of-nuclear-weapons/?mc_cid=5fc42120f4&mc_eid=1d6dd63139</p>


				]]>
			</description>
			<pubDate>Thu, 15 Mar 2018 13:35:00 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/der-koalitionsvertrag-und-die-atomwaffen/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/der-koalitionsvertrag-und-die-atomwaffen/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Der Rote Tisch – 30 Minuten mit Otto Jäckel]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<p>Otto Jäckel ist Jurist und versteht seinen Beruf von Natur aus als friedensstiftend. Von diesem Selbstverständnis aus engagiert er sich gegen Rüstung und Krieg. 
Er ist Vorsitzender der IALANA, des Internationalen Verbands der „Juristinnen und Juristen gegen Atomwaffen: Vereinigung für Friedensrecht“. KenFM spricht mit Otto Jäckel über seine Arbeit gegen atomare Aufrüstung und die Chancen für eine Welt ohne Atomwaffen.</p>
<hr class="style-one">


				]]>
			</description>
			<pubDate>Thu, 18 Jan 2018 13:30:09 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/veranstaltungen/der-rote-tisch-30-minuten-mit-otto-jackel/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/veranstaltungen/der-rote-tisch-30-minuten-mit-otto-jackel/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Die 10. Verleihung des Whistleblower-Preises - Spotlights auf ein erfolgreiches Projekt]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<p>Die 10. Verleihung des Whistleblower-Preises - Spotlights auf ein erfolgreiches Projekt<br /><br />
<strong>Eröffnungsvortrag von Rechtsanwalt Otto Jäckel</strong>

<br /><br />

Meine Damen und Herren,<br />

König Tantalos, ein Sohn des Zeus, hatte es gewagt, den Menschen Geheimnisse der Götter zu verraten. Nach der griechischen Mythologie verurteilten sie ihn darauf zu ewigen Qualen im Reich des Hades. Er stand in einem See und über ihm hingen Früchte an den Bäumen. Wenn er sich aber hinunterbeugte, um zu trinken, wich das Wasser zurück und wenn er sich nach oben reckte, um eine Frucht zu pflücken, wehte der Wind die Äste außer Reichweite. <br /><br />

Tantalos-Qualen aller Art, Gewissensbisse, schlaflose Nächte, Stress durch Gerichtsverfahren, Verlust der beruflichen Existenz, soziale und berufliche Isolation, Haftstrafen und Flucht ins Exil, selbst Mordanschläge haben die von uns ausgezeichneten Whistleblower auf sich genommen. Sie alle verbindet eines: Sie sind ihrem Gewissen gefolgt und haben schwerste Missstände und kriminelle Handlungen von großer allgemeiner gesellschaftlicher Bedeutung, von denen wir sonst nie erfahren hätten, unter Inkaufnahme persönlicher Risiken an das Licht der Öffentlichkeit gebracht. <br /><br />

Statt des Verlustes ihres Arbeitsplatzes und gesellschaftlicher Ächtung oder gar dem Verschwinden in einer Gefängniszelle gebührt ihnen gesellschaftliche Anerkennung und öffentliche Ehrung. Diese Anerkennung und Ehrung symbolisch zum Ausdruck zu bringen ist der Sinn des von IALANA und VDW heute zum zehnten Mal vergebenen Whistleblower-Preises. <br /><br />

Meine Damen und Herren, <br />

wir freuen uns besonders, dass einige der bisherigen Preisträger aus Anlass dieses fast zwanzigjährigen Jubiläums unserer Einladung folgen konnten und heute hier sind. Bitte begrüßen Sie mit mir ganz herzlich Frau Brigitte Heinisch und Frau Dr. Liv Bode, die Preisträgerinnen des Jahres 2007, Herrn Frank Wehrheim, Preisträger des Jahres 2009 und Herrn Dr. Rainer Moormann, Preisträger des Jahres 2011. Unser Gruß gilt auch Frau Dr. Margrit Herbst und Herrn Rudolf Schmenger, die der Einladung gerne gefolgt wären, aber leider aus gesundheitlichen Gründen an der Teilnahme gehindert sind. Unser besonderer Gruß gilt ebenso Edward Snowden in seinem Exil in Moskau, der so gerne hier bei uns wäre und Chelsea Manning in New York, die auf Grund eines Gnadenerweises, einer der letzten Amtshandlungen von Präsident Barack Obama vor seinem Ausscheiden aus dem Amt, seit Mai dieses Jahres auf freiem Fuß ist. Sechs Jahre, elf Monate und drei Wochen ihrer Haftstrafe von 35 Jahren hatte Chelsea Manning da schon in einem US-amerikanischen Militärgefängnis verbracht. Verurteilt worden war sie für die Veröffentlichung von Dokumenten aus den Kriegen im Irak und Afghanistan und tausender Botschaftsdepeschen mit Hilfe von WikiLeaks. Unter den Dokumenten befand sich auch das Video, das an Bord eines US-Kampfhubschraubers in Bagdad gedreht wurde und das zeigt, wie die Besatzung willkürlich Zivilisten erschießt und anschließend auch auf diejenigen das Feuer eröffnet, die den Verletzten zu Hilfe kommen und die Toten bergen wollen. Unter dem Titel „Collateral Murder“ wurde das Video berühmt und für dessen Veröffentlichung haben wir Chelsea Manning 2011 den Whistleblower-Preis verliehen.<br /><br />

Barack Obama hatte Whistleblower wie Manning und Snowden stets öffentlich verurteilt. Hätte er Manning begnadigt ohne die öffentliche Kampagne für seine Freilassung und ohne die Würdigungen von Manning wie durch den Whistleblower-Preis? Ich glaube, die Begnadigung von Chelsea Manning ist auch ein Erfolg unserer Solidarität.<br /><br />


Meine Damen und Herren,<br />

einen noch weit überraschenderen Ausgang hatte schon das Verfahren gegen den ersten Träger des Whistleblower-Preises Alexander Nikitin aus Sankt Petersburg genommen. Weil er nach 10-monatiger Untersuchungshaft zwar auf freien Fuß gekommen, aber für die Dauer des gegen ihn geführten Strafverfahrens die Stadt nicht verlassen durfte, bin ich 1999 nach Sankt Petersburg geflogen, um als Prozessbeobachter an der Verhandlung vor dem Sankt Petersburger Stadtgericht teilzunehmen und ihm auf einer Pressekonferenz die Preisurkunde zu überreichen.<br /><br />

Welche Mühen bedeutete es zu dieser Zeit noch, der internationalen Presse die Bedeutung des Begriffs „Whistleblower“ zu erklären.<br /><br />

Nikitin war U-Boot Kapitän der russischen Nordmeerflotte und dann als Inspektor für Reaktorsicherheit für die auf den 250 U-Booten der Flotte betriebenen nuklearen Reaktorblöcke zuständig. Nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst hatte er eine Studie über Havarien in den Nuklearanlagen, über das Versenken ganzer havarierter U-Boote und von etwa 20.000 Containern mit radioaktivem Müll vor der Insel Nowaja Semlja veröffentlicht. Über 130 außer Dienst gestellte U-Boote rosteten dazu mit ihren Reaktorblöcken und den strahlenden Brennelementen an Bord im Hafen von Murmansk. Der strahlende Rost des kalten Krieges! Wegen Landesverrats und Spionage wurde Nikitin durch den Inlandsgeheimdienst FSB angeklagt und überraschend und in erfreulicher Weise in allen drei Instanzen, dem Stadtgericht St. Petersburg, dem Berufungsgericht in Moskau und dem Obersten Russischen Gerichtshof freigesprochen.  Die Veröffentlichungen von Nikitin trugen dazu bei, dass 2003 zwischen Deutschland und Russland ein Vertrag über die finanzielle, technische und personelle Hilfe bei der Verschrottung und Entsorgung der russischen U-Boote und Reaktoren geschlossen wurde. 2014 war das Projekt erfolgreich abgeschlossen, die U-Boote zerlegt und die strahlenden Teile geschützt zwischengelagert. Das ist die Geschichte eines erfolgreichen Whistleblowing, aber auch die Geschichte einer erfolgreichen deutsch-russischen Zusammenarbeit, an der im Übrigen auch die weiteren G 8 Staaten beteiligt waren.<br /><br />
Meine Damen und Herren,<br /><br />

Umso erschreckender muss der jetzt betriebene Truppenaufmarsch der NATO unter Beteiligung deutscher Soldaten an der russischen Grenze erscheinen, der noch dazu mit der lächerlichen Lüge verbunden ist, es handele sich nicht um eine vertragswidrige dauerhafte Stationierung, denn die Mannschaften würden in einem Rotationssystem regelmäßig ausgewechselt. Ebenso lachhaft und scheinheilig ist die Begründung für die Stationierung neuer US-amerikanischer Raketen in Osteuropa, wenn behauptet wird, diese richteten sich nicht gegen Russland, sondern gegen den Iran.<br /><br />

Von einer neuen Bundesregierung mit sozialdemokratischer Beteiligung oder Duldung sollten wir eine entscheidende Kurskorrektur in der Außen- und Sicherheitspolitik verlangen. Moskau und St. Petersburg zählen zu den vier größten Städten in Europa. Sicherheit in Europa gibt es nur als gemeinsame Sicherheit mit Russland und nicht gegen Russland ebenso wie Sicherheit in Asien nur als gemeinsame Sicherheit mit Nordkorea und nicht gegen Nordkorea möglich ist. <br /><br />

Eine Kurskorrektur ist ebenso erforderlich – und ich möchte das an dieser Stelle einfügen, weil es zum Kerngeschäft der IALANA und zum Thema des heutigen Abends gehört - was das Verhalten der Deutschen Bundesregierung zu dem im Juli von 122 Staaten ausgehandelten Atomwaffenverbotsvertrag anbelangt. Es handelt sich wohl um den ersten multilateralen völkerrechtlichen Vertrag, den zivilgesellschaftliche Organisationen, die Internationale Kampagne gegen Atomwaffen, initiiert und in den Verhandlungen mit den Vertretern der Staaten mitgestaltet haben. Diese neue gewachsene Bedeutung der Zivilgesellschaft hat das Nobel-Komitee zu recht mit dem diesjährigen Friedensnobelpreis gewürdigt. Auf Initiative der IALANA wurde in den Vertrag unter anderem das Verbot schon der Androhung des Einsatzes von Atomwaffen und die Feststellung der Unvereinbarkeit des Einsatzes oder dessen Androhung mit dem humanitären Völkerrecht aufgenommen. Nicht gefolgt sind die Staatenvertreter dem Vorschlag der IALANA, auch das Whistleblowing als Bestandteil eines Kontrollsystems aufzunehmen, wie wir dies als „societal verfication“ oder „inspection by the people“ seit langem für solche Verträge fordern.<br /><br />

Unerträglich ist für uns in diesem Zusammenhang, dass deutsche Christdemokraten und Sozialdemokraten einstimmig im Europaparlament für die Beteiligung aller Europäischen Staaten an der Verhandlung des Vertrages gestimmt haben, während die Bundesregierung anschließend diese Verhandlungen boykottiert hat und eine Unterschrift darunter verweigert. Daher von hier aus unser Appel an die Verhandlungsführer der SPD im Schloss Bellevue: Sagen Sie Frau Merkel: „Wenn Sie bei der Unterzeichnung und Ratifizierung dieses für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik grundlegenden und historischen Vertrages nicht mitziehen, dann werden wir für die Beschaffung einer Regierungsmehrheit nicht zur Verfügung stehen. Das ist unsere staatspolitische Verantwortung“.<br /><br />

Meine Damen und Herren,<br /><br />

im Unterschied zum Jahr 1999 weiß heute fast jeder, was das Wort Whistleblower bedeutet. In den Medien scheint sich ein Wandel zu vollziehen in der Bedeutung, mit der der Begriff aufgeladen wird. Der negativ besetzte Verrat tritt in den Hintergrund und die mit dem Whistleblowing verbundene Zivilcourage und deren Bedeutung für die Korrektur von Fehlentwicklungen und die Aufdeckung von Regelverletzungen gewinnt an Bedeutung. In Deutschland geschieht dies allerdings noch zögerlich und gegen mächtige Widerstände.
Von den Widerständen können alle deutschen Whistleblower-Preisträger ein Lied singen. Die deutsche Justiz gibt ihnen regelmäßig Steine statt Brot. <br /><br />

Wenn man sich die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit in den Whistleblower-Fällen ansieht, kann man den Eindruck gewinnen, deutsche Unternehmen dürften zu Recht geführt werden wie Mafia-Clans nach dem Grundsatz der Omerta. Alles muss intern geregelt werden. Nach außen gilt das Gesetz des Stillschweigens. In deutschen Unternehmen gibt es zwar zunehmend Compliance-Richtlinien zur Kontrolle der Einhaltung von Regeln mit entsprechenden Verfahren für die Bearbeitung von Hinweisen durch Compliance Manager. Diese haben aber in erster Linie die Interessen der Unternehmen und der Anleger im Auge - nicht das öffentliche Wohl. Auf diese Weise dringen Regelverletzungen, von denen alle Beteiligten wissen, dass sie von Vorständen und Geschäftsführungen angeordnet oder zumindest abgesegnet sind, kaum an die Öffentlichkeit. Der Abgasskandal der deutschen Autobauer ist dafür ein beredtes Beispiel.<br /><br />

Ein ebenso stumpfes Schwert ist die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden, soweit diese sich regelmäßig darauf beschränken, Kontrollbesuche durchzuführen, die vorher angekündigt sind. Das gilt in gleicher Weise für die Apothekenaufsicht.<br /><br />

Das Whistleblowing bleibt daher ein dringend gebotenes Korrektiv. Wagt aber ein Insider den Weg an Staatsanwaltschaften oder gar direkt an die Öffentlichkeit, befindet er sich in einer rechtlichen Grauzone, in der gerichtliche Entscheidungen zu seinen Gunsten kaum vorhersehbar sind.<br /><br />

Diese leidvolle Erfahrung musste die Tierärztin Dr. Margrit Herbst machen, die im Schlachthof von Bad Bramstedt in der Zeit der BSE-Seuche wiederholt Symptome von BSE feststellte, mit ihren Bedenken im Betrieb jedoch nicht gehört wurde. Ihr Gang in die Öffentlichkeit in einer Sendung von Günther Jauch brachte ihr die fristlose Kündigung ein – zu Recht nach Meinung des Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts. Sie bekam danach nie wieder eine Anstellung und lebt heute von einer schmalen Rente.<br /><br />

Ebenso erging es Brigitte Heinisch nach ihren Enthüllungen der schlimmen Zustände in der Altenpflege in Berlin. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte ihr, dass die gegen sie ausgesprochene fristlose Kündigung und die danach ergangenen negativen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin, des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg, des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts eine Verletzung ihres Menschenrechts auf freie Meinungsäußerung darstellten. <br /><br />

Die Entscheidung des EGMR scheint von den Richtern des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen in den Fällen von Herrn Porwoll und Frau Klein zwar gelesen, aber nicht zur Kenntnis genommen worden zu sein – sonst hätten sie jedenfalls Frau Klein nicht vorschlagen können, es sei für sie besser, gegen eine Abfindungszahlung von 1.500,-- EUR aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden.
<br /><br />
Meine Damen und Herren,

die unerträgliche Rechtsunsicherheit und die Risiken für Whistleblower müssen endlich durch eine klare gesetzliche Schutzregelung ausgeräumt werden. So steht es auch etwa im Wahlprogramm der SPD. Bisher sind die entsprechenden Gesetzesinitiativen stets gescheitert. Wir hoffen, dass von dieser Whistleblower Preisverleihung heute ein neuer Impuls ausgeht, damit Whistleblower in Deutschland endlich den erforderlichen gesetzlichen Schutz erhalten. Es muss Schluss sein damit, dass die Boten schlechter Nachrichten bestraft werden. Illegales Verhalten darf kein schutzwürdiges Geschäftsgeheimnis sein. Wirtschaftliche Interessen sind nur dann schutzwürdig, wenn sie mit legalen Mitteln verfolgt werden. Die Omerta in deutschen Betrieben und Verwaltungen muss ein Ende haben! Whistleblower erfüllen eine wichtige Schutzfunktion in unserer Gesellschaft. Deshalb gebührt ihnen gesellschaftliche Anerkennung. Als unseren Beitrag hierzu verleihen wir heute zum 10. Mal den Whistleblower-Preis! 

Meine Damen und Herren,<br /><br />

der Whistleblower-Preis 2017 geht an Maria-Elisabeth Klein, Martin Porwoll und Can Dündar!<br /><br />


Die 10. Verleihung des Whistleblower-Preises<br />
Spotlights auf ein erfolgreiches Projekt<br />
Eröffnungsvortrag von Rechtsanwalt Otto Jäckel<br />
Vorsitzender von IALANA Deutschland<br />
Kassel, den 01. Dezember 2017<br /><br />

www.jaeckel-rechtsanwalt.de

</p>

				]]>
			</description>
			<pubDate>Fri, 01 Dec 2017 10:05:00 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/die-10-verleihung-des-whistleblowerpreises-spotlights-auf-ein-erfolgreiches-projekt/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/die-10-verleihung-des-whistleblowerpreises-spotlights-auf-ein-erfolgreiches-projekt/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Verleihung des Whistleblower-Preises 2017]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<hr class="style-one">
<br />


<p>Menschen, die „Alarm schlagen“, werden von der <a href="http://www.vdw-ev.de" target="_blank" title="Vereinigung Deutscher Wissenschaftler">Vereinigung Deutscher Wissenschaftler</a> und der <a href="http://www.ialana.de/" target="_blank" title="IALANA Deutschland">IALANA Deutschland</a> mit dem Whistleblower-Preis ausgezeichnet.
<br />
<br />


Wir laden Sie herzlich ein, an der diesjährigen <br />
<br />
<strong>Preisverleihung am 1.12. ab 18 Uhr</strong>
 <br />
im Anthroposophischen Zentrum Kassel <br />
(Wilhelmshöher Allee 261, 34131 Kassel, unweit des ICE-Bahnhofs) <br />
<br />
teilzunehmen. <a href="http://www.ialana.de/images/pdf/arbeitsfelder/whistleblowerpreis/whistleblowerpreis%202017/171025_FlyerA5_Whistleblower_final-1.pdf" title="Link Veranstaltungsprogramm">Bitte finden Sie das Veranstaltungsprogramm hier.</a>
<br />
<br />

 

Der Whistleblower Preis 2017 wird verliehen an<br />


Dipl.-Volkswirt Martin Porwoll (Bottrop)

und<br />


Pharm.-Techn. Assistentin Frau Maria-Elisabeth Klein (Bottrop)
<br />

für ihre im Herbst 2016 erfolgten Verdachts-Enthüllungen über die in der „Alten Apotheke“ in Bottrop (NRW) offenbar jahrelang praktizierte illegale Panscherei mit Anti-Krebsmitteln (Zytostatika) und über die dadurch bewirkte Schädigung mehrerer Tausend schwer- und todkranker KrebspatientInnen in fünf oder sechs Bundesländern<br />


sowie<br />


an den seinerzeitigen Chefredakteur der türkischen Zeitung „Cumhüriyet“ Dr. Can Dündar (z.Zt. im Exil in Berlin)<br />


für seine Ende Mai 2015 und danach unter schwierigsten Repressionsbedingungen in der Türkei erfolgten Enthüllungen über ein illegales sog. Staatsgeheimnis des autoritären Erdogan-Regimes; Gegenstand war die Anfang 2014 unter Verstoß gegen geltendes Völkerrecht unternommene Lieferung von Waffen und militärischer Ausrüstung nach Syrien an terroristische Dschihadisten durch den Geheimdienst MIT des NATO-Mitgliedsstaates Türkei.

</p>

				]]>
			</description>
			<pubDate>Thu, 23 Nov 2017 11:09:33 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/veranstaltungen/verleihung-des-whistleblowerpreises-2017/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/veranstaltungen/verleihung-des-whistleblowerpreises-2017/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Aktuelles]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<h1 class="headline">Aktuelle Urteile & Archiv / <br />
Arbeitsrecht Berlin · Arbeitsrecht Wiesbaden<br />
Verwaltungsrecht / Zivilrecht</h1>
<h3>Urteile durchsuchen:</h3>
<p>bitte geben Sie einen Suchbegriff in das Formular ein.</p>

<hr class="style-one"><br />
<br />


				]]>
			</description>
			<pubDate>Fri, 06 Oct 2017 15:14:00 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/urteile/aktuelles/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/urteile/aktuelles/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Hessische Landesregierung kann Silvia Gingold weiter durch Geheimdienst beobachten lassen]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<p>Verwaltungsgericht Kassel weist Klage der Tochter jüdischer Widerstandskämpfer auf Löschung der Verfassungsschutzakte ab
</p><br />
<br />

<p>Am 5. Oktober hat das Verwaltungsgericht Kassel nun das Urteil zugestellt, das von der Kasseler Lehrerin und vielen ihrer Unterstützerinnen  seit der mündlichen Verhandlung vom 19. September 2017 mit Spannung erwartet worden war (VG Kassel - 4 K 641/13.KS).<br />
<br />

Die 4. Kammer unter ihrem Vorsitzenden Spillner wies die von Frau Gingold gestellten Anträge auf Löschung der über sie bei dem Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz geführten Akte und Einstellung ihrer geheimdienstlichen Beobachtung ab. Wie der Wiesbadener Fachanwalt für Verwaltungsrecht Otto Jäckel, der Frau Gingold vertritt, in einer ersten Bewertung des Urteils erklärte, ist das Gericht in allen Punkten der Position des Verfassungsschutzes gefolgt. Die Landesregierung hatte die bekannte Lehrerin, die zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn wegen ihrer politischen Betätigung zunächst aus dem Dienst entfernt, auf Grund großer internationaler Proteste sodann jedoch wieder eingestellt worden war, nach Beendigung ihrer völlig unbeanstandeten  beruflichen Tätigkeit seit 2009 erneut geheimdienstlich beobachten lassen. <br />
<br />
Anlass war etwa ein Vortrag von Frau Gingold zum Jahrestag des Beginns der Politik der Berufsverbote, den sie an der Seite des Thü-ringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow hielt und vor allem Lesungen aus den Erinnerungen ihres Vaters. Peter Gingold musste 1933 mit seiner jüdischen Familie aus Deutschland emigrieren und hatte sich in Frankreich der Résistance angeschlossen. Obwohl von der Französischen Regierung und dem Frankfurter Oberbürgermeister mit Orden für seine Verdienste im Kampf gegen den Faschismus ausgezeichnet, erlitt die Familie auch in der Nachkriegszeit bis heute politische Verfolgung. <br />
<br />

Mit ihren Reden und Lesungen auf Einladung der Partei Die Linke und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes habe Silvia Gingold die Anziehungskraft dieser Organisationen ganz erheblich verstärkt, führten nun die Richter in Kassel in ihrer Entscheidung an. Das Gericht ziehe dabei in Betracht, dass „die Klägerin wegen der relativen Bekanntheit ihres Namens als Tochter eines Widerstandskämpfers gegen den Nationalsozialismus quasi als Magnet für Personen gewirkt hat, die den Zielen der Veranstalter bislang eher fern gestanden haben.“ „Entscheidend ist“, so das Gericht, „die objektive  Gerichtetheit ihres Tuns; auf die subjektive Sicht der Klägerin kommt es nicht an. Insbesondere ist unerheblich, ob und wie sich die Klägerin mit den Zielen der Veranstalter identifiziert…“<br />
<br />

Mit dieser Position hat das Gericht selbst den noch in den Berufsverboteverfahren der 70iger Jahre von den Gerichten verfolgten Grundsatz der Einzelfallprüfung verlassen, so Jäckel. <br />
Das, was jemand denkt, sagt oder tut, soll nach Auffassung des Gerichts keine Rolle spielen. Es soll nur darauf ankommen, ob es einer von dem Verfassungsschutz als linksextrem ein-gestuften Organisation nützt. Den von Jäckel in der mündlichen Verhandlung erhobenen Einwand, sowohl die Partei Die Linke als auch die Vereinigung der Verfolgten des Nazire-gimes seien in den aktuellen Verfassungsschutzberichten des Bundes als auch des Landes Hessen gar nicht mehr als zu beobachtende Organisationen aufgeführt, tat das Gericht mit einem Hinweis auf eine Bemerkung des Vertreters des Landesamts für Verfassungsschutz ab. Dieser hatte erklärt, der Geheimdienst beobachte auch Organisationen, die im Verfas-sungsschutzbericht nicht aufgeführt seien. „Ich werde Frau Gingold empfehlen, die Zulas-sung der Berufung bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen das Urteil zu bean-tragen“, so Jäckel abschließend. 
<br />
<br />

<strong>Otto Jäckel</strong><br />
Rechtsanwalt<br />

</p>

				]]>
			</description>
			<pubDate>Fri, 06 Oct 2017 10:58:00 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/urteile/hessische-landesregierung-kann-silvia-gingold-weiter-durch-geheimdienst-beobachten-lassen/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/urteile/hessische-landesregierung-kann-silvia-gingold-weiter-durch-geheimdienst-beobachten-lassen/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Air Base Ramstein und das Völkerrecht – Alles erlaubt?]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<strong><p>Vortrag von Otto Jäckel · Versöhnungskirche Kaiserslautern · 08. September 2017</p>
</strong>

<br />
<br />
<br />

<p>Sehr geehrte Damen und Herren, der Einsatz von Drohnen in dem von den USA geführten War on Terror, für den die auf der Air Base Ramstein errichteten Einrichtungen, insbesondere die Satellitenrelaisstation von entscheidender Bedeutung sind, ist seit der Rede von Präsident Trump, die er vor zwei Wochen am 21. August 2017 in der Militärbasis Fort Myer gehalten hat noch einmal ein ganzes Stück problematischer geworden. Ein Eingreifen, um den Drohnenkrieg zu stoppen, ist seit dem noch dringlicher. Trump erklärte vor den versammelten Soldaten, er habe Beschränkungen für den Einsatz der Streitkräfte aufgehoben, die den Verteidigungsminister und die Kommandeure im Feld daran gehindert hätte, den Kampf schnell und mit voller Kraft zu führen. „I have already lifted restrictions the previous administration placed on our war fighters that prevented the secretary of defense and our commanders in the field from fully and swiftly waging battle against the enemy”, so Trump wörtlich.<br /><br />


Wie die Korrespondenten der FAZ am 23. 8. 2017 aus Washington meldeten, bezog er sich damit auf die 2009 von General McChrystal vorge-nommenen Verschärfungen der Einsatzregeln für Angriffe aus der Luft, die dieser damals angeordnet hatte, weil die Unterstützung für die Militärpräsenz der USA in Afghanistan wegen der hohen Opfer in der Zivilbevölkerung einzubrechen drohte.
Auf noch weiter wachsende Zahlen ziviler Opfer will Trump jetzt offenbar keine Rücksicht mehr nehmen.<br /><br />


Dabei kamen nach Untersuchungen der Organisation „Reprieve“ bereits in der Vergangenheit auf eine Zielperson, die von einer Hellfire Rakete von einer Drohne aus getroffen wurde, 28 unbeteiligte getötete Zivilpersonen.
Nach Berichten der New York Times werden darüber hinaus nicht selten alle Männer im wehrfähigen Alter, die sich in einer definierten Zone mit Aktivitäten des bewaffneten Aufstands aufhalten, von CIA und US-Streitkräften umstandslos als feindliche Kämpfer eingestuft. Von Drohnen aus werden dann sogenannte signature strikes ausgeführt, bei denen Zielpersonen allein wegen bestimmter Verhaltensweisen getötet werden, ohne dass man überhaupt weiß, um wen es sich dabei handelt.<br />
<br />

Brandon Bryant, dem IALANA gemeinsam mit der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler wegen seiner Enthüllungen der Abläufe im Drohnenkrieg den Whistleblowerpreis verliehen hat, berichtete im NSA-Untersuchungsausschuss vor dem Deutschen Bundestag, es seien z.B. zwei neuseeländische Staatsbürger durch Einsatz von Drohnen getötet worden, bei denen sich anschließend herausgestellt habe, dass sie lediglich als Lehrer tätig gewesen seien.
Ein deutscher Staatsangehöriger ist 2010 im pakistanischen Grenzgebiet getötet worden, nachdem sein Mobiltelefon mittels Gilgamesh von einer Drohne geortet worden war. Pech können bei dieser Technik Verwandte oder Bekannte einer Zielperson haben, die gerade deren Handy benutzen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Fromm und alle vernommenen Verfassungsschutzmitarbeiter im Untersuchungsausschuss bestritten, von der Bedeutung der von ihnen an die NSA weitergegebenen Handydaten für das targeted killing gewusst zu haben, während der Leiter der Rechtsabteilung des BND diese Kenntnis eingeräumt hat.<br />
<br />

<strong>Meine Damen und Herren, wie ist nun die Haltung der Bundesregierung zur Verstrickung von Ramstein in den globalen Drohnenkrieg?</strong>
<br />
<br />

Ende 2016 hat die Bundesregierung in einer Fragestunde des Deutschen Bundestages durch den Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Roth auf eine parlamentarische Anfrage eine brisante Antwort zur bedeutsamen Rolle der US-Airbase Ramstein im globalen US-Drohnenkrieg gegeben, mit der sie frühere eigene Auskünfte in einem wichtigen Punkt modifiziert hat.<br />

Roth erklärte u.a., »die US-Seite« habe der Bundesregierung am 26.08.2016 mitgeteilt, dass »die globalen Kommunikationswege der USA zur Unterstützung unbemannter Luftfahrzeuge Fernmeldepräsenzpunkte auch in Deutschland einschlössen, von denen aus die Signale weitergeleitet würden. Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge würden von verschiedenen Standorten aus geflogen, unter Nutzung diverser Fernmelderelaisschaltungen, von denen einige auch in Ramstein laufen würden.«<br />
<br />

Die Bundesregierung vertraut dabei, so Staatsminister Roth, weiterhin auf »die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen.« Und StM Roth weiter: »Ich kann nicht generell von einem völkerrechtswidrigen Verhalten sprechen; wir können das nur auf den Einzelfall bezogen tun. Insofern kann ich darüber auch nichts sagen; denn ich vermag die Verantwortlichkeiten, die sich aus Ramstein heraus ergeben, nicht zu beurteilen.«
Das heißt im Klartext: Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass es in Einzelfällen zu rechtswidrigen Drohneneinsätzen unter Beteiligung der US-Einrichtungen in Ramstein kommt, vermag das aber nicht zu beurteilen, weil sie diese Einzelfälle nicht untersuchen will.<br />

Das entspricht dem Vorgehen des dem Bundesjustizminister unterstehenden Generalbundesanwalts, der am 10. Juni 2013 einen „Beobachtungsvorgang“ angelegt hat um zu prüfen, ob US-amerikanische Drohnenangriffe in Afrika durch in Ramstein stationierte US-Streitkräfte geplant, gesteuert und überwacht werden, ohne bisher jemals selbst vor Ort in Ramstein zu ermitteln.<br />
<br />
<strong>
Meine Damen und Herren, welche Rechtsgrundlagen muss die Bundesregierung bei ihrem Vorgehen zwingend beachten?</strong>
<br />
<br />

1. Die aus Art. 20 Ab. 3 und Art. 25 GG folgende Bindung der Bundesregierung an Gesetz und Recht und an die Regeln des Völkerrechts verbietet es ihr, an Handlungen nichtdeutscher Hoheitsträger – also z. B. solcher der USA – auf deutschem Boden mitzuwirken, wenn diese gegen das Völkerrecht verstoßen. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung beinhaltet dies z. B. die Versagung von Überflugrechten, wenn diese von ausländischen Streitkräften für völkerrechtswidrige Maßnahmen genutzt werden sollen.<br />
<br />

2. Aus dem V. Haager Landkriegsabkommen von 18.10.1907, das sowohl die USA als auch Deutschland ratifiziert haben, hat ein nicht an einem bewaffneten Konflikt beteiligter Staat einzuschreiten, wenn eine Konfliktpartei sein Territorium für die Kriegsführung benutzt. Ansonsten verletzt er seine Neutralitätspflicht. Zur Unterbindung von Neutralitätspflichtverletzungen gehört danach auch ausdrücklich die Pflicht, zu verhindern, dass auf seinem Gebiet militärisch genutzte „funkentelegraphische Einrichtungen“ des kriegführenden Staats installiert werden. Die Bundesregierung hat somit zu verhindern, dass auf deutschem Territorium gelegene ausländische Militärbasen bei einem internationalen bewaffneten Konflikt in völkerrechtswidrige Militäreinsätze einbezogen werden.<br />
<br />

3. Ferner wird nach der UN-Aggressionsresolution 3314 vom 14.12.1974 als Angriffshandlung im Sinne des Art. 39 der UN Charta angesehen, „die Handlung eines Staates, die in seiner Duldung besteht, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen.«<br />

Die Liegenschaften der US-Airbase Ramstein sind kein exterritoriales Gebiet. Sie gehören zum deutschen Staatsterritorium und sind den US-Streitkräften »lediglich« auf unbestimmte Zeit entsprechend Art. 48 Abs. 2 i.V.m. Art. 53 Abs. 1 ZA-NTS »zur ausschließlichen Nutzung zu Verteidigungszwecken überlassen« worden; Gem. Art. 53 Abs. 1 ZA-NTS gilt – und das dürfte manchen Angehörigen der US-Streitkräfte, die hier ihren Dienst verrichten, nur wenig bekannt sein - für die Benutzung dieser überlassenen Liegenschaften deutsches Recht, »soweit nicht in diesem Abkommen und in anderen internationalen Übereinkünften etwas anderes vorgesehen ist« und »sofern nicht die Organisation, die interne Funktionsweise und die Führung der Truppe und ihres zivilen Gefolges, ihrer Mitglieder und deren Angehöriger … betroffen sind«.<br />

In anderen Übereinkünften ist aber nichts anderes vorgesehen. Weder der NATO-Vertrag vom 04.04.1949 noch das NATO Truppenstatut (NTS) vom 19.06.1951 und das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut vom 03.08.1959 sehen eine Verpflichtung Deutschlands vor, die US-Streitkräfte bei der Nutzung von militärischen Liegenschaften zur Durchführung von Militäroperationen von der Beachtung deutschen Rechts freizustellen. Gleiches gilt hinsichtlich der Regelungen im sog. Aufent-haltsvertrag vom 23.10.1954 (BGBl. 1955 II, S. 253). Nach Art. II NTS sind die stationierten Truppen in Deutschland ohnehin generell verpflichtet, das Recht des Aufenthaltsstaates, also deutsches Recht, zu achten. Zu den durch die ausländischen Truppen in Deutschland zu beachtenden Rechtsvorschriften gehören im vorliegenden Zusammenhang namentlich das Verbot eines Angriffskrieges gem. Art. 26 GG sowie völkerrechtliche Bestimmungen zu militärischer Gewaltanwendung, wenn und soweit diese nach näherer Maßgabe von Art. 25 GG oder Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil des innerstaatlichen Rechts sind.<br />

Hierzu gehört das Unterscheidungsgebot in Art. 48 ZP I sowie die Regelungen in Art 57 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Rot Kreuz-Abkommen zum Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte.
Danach ist bei Kriegshandlungen stets darauf zu achten, dass die Zivilbevölkerung, zivile Personen und zivile Objekte verschont bleiben. Wer einen Angriff plant oder beschließt, hat von jedem Angriff Abstand zu nehmen, bei dem zu rechnen ist, dass er auch Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen. Außerdem dürfen einzelne als solche erkennbare Zivilpersonen nicht gezielt getötet werden, sofern und solange sie nicht unmittelbar an bewaffneten Kampfhandlungen teilnehmen, Art 51 Abs 2-3 ZP I.<br />
<br />

Dies haben die US-Streitkräfte, wenn sie von deutschem Boden aus operieren, zu beachten. Hiergegen verstoßen die Drohnenangriffe der USA ständig. Die militärische Bekämpfung von Gegnern durch bewaffnete Drohnen ist allenfalls gegen Kombattanten in einem akut stattfindenden militärischen Gefecht zulässig. Dabei müssen die Zielpersonen durch ihre Bewaffnung klar als Kämpfer zu identifizieren sein.<br />

Bewegt sich etwa ein afghanischer Bauer nach der Beteiligung an einer bewaffneten Aktion wieder als Zivilist auf seinem Feld oder im Dorf, gilt nur noch Polizeirecht. Das heißt, er kann für die Beteiligung an bewaffneten Aktionen strafrechtlich verfolgt und vor Gericht gestellt werden in gleicher Weise wie dies in Europa mit terroristischen Attentätern geschieht. Der überraschende und heimtückische Angriff durch eine bewaffnete Drohne ist in diesen Fällen nichts weiter als Lynchmord und keinesfalls durch ein UNO – Mandat wie etwa Resolute Support in Afghanistan gedeckt.
Schließlich ist zu beachten, dass die US-Drohnenangriffe gegen Ziele in Pakistan, im Jemen und in Somalia gegen die territoriale Integrität dieser Zielstaaten verstoßen (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta). Es handelt sich in jedem Einzelfall um völkerrechtswidrige Aggressionen.<br />
<br />

<strong>Meine Damen und Herren, über welche Handlungsoptionen verfügt die Bundesregierung?</strong>
<br />

Nach Art. 53 Abs. 3 ZA-NTS sind die US-Streitkräfte verpflichtet sicherzustellen, »dass die deutschen Behörden die zur Wahrnehmung deutscher Belange erforderlichen Maßnahmen innerhalb der Lie-genschaft durchführen dürfen«.
Das gilt sowohl für die deutschen Behörden der Liegenschafts- und Vermögensverwaltung als auch etwa für das auf der US-Air Base Ramstein eingerichtete Unterstützungskommando der Bundeswehr. Die Bundeswehr unterhält seit 1996 in Ramstein beim Oberbefehlshaber der US Air Force in Europa (USAFE) ein »Verbindungskommando der Bundesluftwaffe«, das unmittelbaren Zugang zum US-Kommandeur hat und seinerseits dem Inspekteur der Luftwaffe berichtet. Damit kann sie sich um alle für ihre Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Informationen bemühen.<br />

Dabei arbeiten die deutschen und die US-Stellen zusammen, wobei die Einzelheiten dieser Zusammenarbeit im Unterzeichnungsprotokoll
(UP) festgelegt sind. Nach Abs. 4bis UP zu Art. 53 ZA-NTS haben die Behörden der US-Seite den zuständigen deutschen Behörden »jede angemessene Unterstützung, die zur Wahrnehmung der deutschen Belange erforderlich ist, einschließlich des Zutritts zu den Liegenschaften nach vorheriger Anmeldung« zu gewähren, »damit sie ihre Amtspflichten erfüllen können«.
Regelungen zur Kontrolle des Handelns der US-Streitkräfte in den ihnen überlassenen Liegenschaften können in entsprechenden Regierungsübereinkommen und Überlassungsvereinbarungen getroffen werden. Dabei hat die Bundesregierung darauf zu drängen, dass eine völkerrechtswidrige Nutzung der Liegenschaften ausgeschlossen wird. Die Nutzungsrechte der Air-Base Ramstein sind nach Art. 53 Abs. 1 ZA-NTS lediglich auf die „befriedigende Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten“ gerichtet. Die Führung völkerrechtlicher Aggressionen und Angriffe auf Zivilpersonen sind von diesem Nutzungszweck nicht gedeckt. Soweit es diesbezüglich zu Meinungsverschiedenheiten kommt, kann eine Bera-tende Kommission zum Zweck der Schlichtung gebildet werden oder gemäß Art 82 Buchst. c) ZA-NTS eine Änderung des Zusatzabkommens vereinbart werden.
Scheitern solche Verhandlungen, kann Deutschland das Zusatzabkommen nach Art 81 Satz 2 ZA-NTS mit einer Frist von zwei Jahren kündigen.
Seite 5
Die Kündigungsmöglichkeit betrifft auch den Aufenthaltsvertrag von 1954, dessen automatisches Außerkrafttreten bei Abschluss eines Friedensvertrags vorgesehen war und der nach dem Abschluss des 2+4 Vertrags 1990 durch einen Notenwechsel unbefristet verlängert wurde.<br />
<br />

<strong>Meine Damen und Herren,</strong>
<br />
<br />

Der Drohnenkrieg von Ramstein aus muss von der Bundesregierung kontrolliert und - soweit die Aktionen über den Einsatz in einem militärischen Gefecht hinausgehen - unterbunden werden. Dafür tragen Frau Merkel und Frau von der Leyen persönlich die Verantwortung.<br />
<br />
Lässt sich die Regierung der USA nicht auf eine solche Kontrolle ein, ist die Nutzung der Satellitenrelaisstation in Ramstein durch eine Nachverhandlung der Überlassungsvereinbarung auszuschließen.
Lehnt die Regierung der USA dies ab, sind die Verträge, auf denen die Nutzung der Militärbasen der USA in Deutschland beruhen, zu kündigen und mehr als ein Vierteljahrhundert nach dem Abzug der russischen Truppen auch der Abzug der US-Amerikanischen Truppen aus Deutschland herbeizuführen.<br />
<br /><br />

<strong>Meine Damen und Herren,</strong>
<br />
<br />
lassen Sie uns gemeinsam informieren, Protestaktionen organisieren und eine zivilgesellschaftliche Bewegung entwickeln, die zu einer Mehrheit in unserem Land für diese Ziele führt. Von selbst werden Frau Merkel und die für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik Verantwortung tragenden Politi-ker nicht tätig werden. Dies liegt zum einen an ihrer generellen Zahnlosigkeit im Umgang mit der Regierung in Washington und zum anderen an ihren eigenen Ambitionen zur weiteren Aufrüstung, wozu auch Pläne zur Ausstattung der Bundeswehr und einer europäischen Armee mit eigenen bewaffneten Kampfdrohnen gehören.<br />
<br />

<strong>Meine Damen und Herren,</strong>
<br />

Der Traum muss Wirklichkeit werden von der Konversion der Air-Base Ramstein in eine zivile Nutzung mit einem kleinen Museum über die dann vergangene Zeit des von Ramstein aus geführten Drohnenkriegs, einem Museum, das von den tausenden ehemaligen US-Soldaten, die hier Dienst getan haben, besucht wird – als jederzeit willkommene Touristen.<br />

<strong>Meine Damen und Herren,</strong>
<br />

Für ein Deutschland, in dem wir gerne und in Frieden mit allen Völkern in der Welt leben! Für ein Ramstein, von dem nur Frieden ausgeht!</p>

				]]>
			</description>
			<pubDate>Sat, 09 Sep 2017 10:47:00 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/air-base-ramstein-und-das-volkerrecht-alles-erlaubt/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/air-base-ramstein-und-das-volkerrecht-alles-erlaubt/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Common Security instead of nuclear Deterrence – End the Nuclear Age]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<p>The Confrontation between North Korea and the
U.S.A. and the principle of collective security…
<br />
by Otto Jaeckel* 
</p>

<p> Is the U.S. able or not to hack into the Missile Program of North Korea? 
This is subject of a discussion in an article by Jeffrey Lewis in Foreign Policy from April 19, 2017: “Is the United States really blowing Up North Korea’s Missiles?” He writes that there is no evidence to support the fantasy that Kim Jong Un’s rockets are falling prey to a super-secret U.S. Cyber-Program. <br />
<br />

He says David Sanger from the New York Times, who believes in such a program cannot be right. His argument:  Of the 66 missiles that North Korea launched during and after 2014, 51 have succeeded. If hacking plays any role, he says, it would be defeating only a trivial number of missiles. 
His conclusion: The idea that hacking can prevent North Korea’s missiles from working allows us to avoid coming to terms with the reality that our policies are failing. 
I think this conclusion can totally be agreed upon. And I should like to add, this policy is incorrect in all parts. <br />

Firstly, it is based on the presumption, that Kim Jong Un is really going to attack the U.S. with Nuclear weapons. And secondly it is led by the conclusion that an attack by North Korea could only be avoided by cyberattacks or even a so called preemptive strike with nuclear weapons. 
Those who are promoting an attack with nuclear weapons on North Korea right now, do they really rely on our short memories? 
Didn’t we have almost the same discussion right before the third war in Iraq in 2003? A war,  which still has not come to an end. 
Since then we know that a preemptive strike is not justified by the right to self- defense in Art 51 of the UN Charter. There it says “if an armed attack occurs” This means, that an armed attack must already have happened or has started in a way that only the use of military force is able to avoid it. <br />
<br />

To show propaganda videos of the launching of missiles against US-American targets is certainly an illegal threat to use nuclear weapons, but it cannot be confused with a real attack itself. A military attack against North Korea would thus be a breach of the Principle of Nonviolence according to Article 2 of the UN Charter. 
We have to make one thing crystal clear: The right to self-defense does not include the right to the threat to use or even to the use of nuclear weapons.  This is what the International Court of Justice of the United Nations has stated in its Advisory Opinion of 8 July 1996, which the Court handed down on the request made by the General Assembly of the United Nations on the question concerning the Legality of the Threat or Use of Nuclear Weapons. 
Although there does not yet exist a treaty which prohibits nuclear weapons like the treaties prohibiting chemical and biological weapons of mass destruction, the court stated that the use and thus already the threat to use nuclear weapons would be a breach of all the main principles of International Humanitarian Law. <br />
<br />

The court deduced this from regulations like the St. Petersburg Declaration of 1868, which was the first convention to introduce restrictions on the means and methods of combat. It codified the customary principle that the use of weapons which provoke unnecessary suffering is prohibited.  This principle is still valid today. The Court deduced it furthermore from the principle, that the effect of weapons must be restricted to combatants, that any attack on civilians is unlawful, that weapons may not have effects on people living in neighboring countries who are not party to the armed conflict, from the principle that weapons may not cause damages to the environment and 
from the law which requires that natural resources have to be safeguarded for future generations. <br />
<br />

We know of no nuclear weapon which complies with these legal requirements. 
To use nuclear weapons against North Korea would not only be a mass murder of North Korean civilians. It would also put the civilians of every country that shares a border with North Korea - South Korea, China, Russia and even Japan into danger. 
In addition, we know from the study of IPPNW on an armed conflict with nuclear weapons, that such a conflict – even if it could be contained locally – could lead to an atomic winter with horrible effects for all mankind and every living being on earth. 
As a result of all this, the conflict can only be resolved by measures of de-escalation. 
We know that every successful strategy to resolve a conflict begins with the understanding of the position and interests of the adversary. 
If we analyze the conflict in a proper way, we may find that the Korean leader may have some reasons to feel threatened. Perhaps he has this fear in his genes and it is grounded on historical experience. <br />
<br />
<strong>
I’d like to name only a few of these experiences: </strong>
<br />

The fight of the Korean communists against colonialism had always been a life-and-death-struggle.  After the Chinese communists and the Kuomintang had conquered Shanghai in March and April 1927, the Leader of the Kuomintang Chiang Kai-shek started to arrest and kill his former allies, Chinese and Korean communists by the thousands. They were shot or burned alive in the ovens of locomotives. André Malreaux, the famous French writer, later the French Minister for Cultural affairs under De Gaulle has described the events in his novel “La condition humaine”. <br />

In the weeks before the Korean War the South Korean Dictator Syngman Rhee had started to kill communists and poor peasants who had been held for being communists. Over one hundred thousand were shot and buried in ditches. This may have provoked the North Korean attack on South Korea in June 1950 which led to 940.000 killed soldiers and over 3 million dead civilians. <br />

A unification of the two parts of Korea today 70 years later is only imaginable in a peaceful way. The more The U.S. tries to isolate North Korea from their historical ally China, the more they openly discuss plans to send a kill team of the Special Forces to kill Kim Jong Un like they killed Bin Laden, the more reason the north Korean Dictator has to feel threatened. Kim Jong Un has seen how Saddam Hussein and Ghaddafi have been toppled. Security can only be reached in a system of collective and common security together with the adversaries and not against them. This is the most important experience of how Europe has overcome the cold war. What we need urgently is confidence building measures. What we need is deescalating measures. All military maneuvers have to be stopped. Talks have to begin. Kim Jong Un reigns North Korea like a King. He is a dictator, but he is not insane. He has attended a boarding school in Switzerland. He has started reforms in the North Korean Economy. Security on the Korean peninsula can only be achieved together with him not against him. 
In his lectures on international law Immanuel Kant has pointed out that war cannot be waged to subdue or even extinguish the adversary because when the war has come to an end it must always be possible to renew the legal relationship between the adversaries and negotiate treaties again. <br />

<strong>Nuclear weapons are exactly the contrary of this concept. Mankind has abolished human sacrifices, mankind has abolished slavery – now is the time to abolish nuclear weapons!</strong><br />
<br />

*Otto Jaeckel (<a href="http://www.jaeckel-rechtsanwaelte.de/rechtsanwaelte/otto-jaeckel" title="www. jaeckel-rechtsanwalt.de">www. jaeckel-rechtsanwalt.de</a>) <br />
<br />

Chairperson of the International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) Germany (<a href="www.ialana.de" title="IALANA">www.ialana.de</a>) <br />
<br />

Presentation held on 2 May 2017 on occasion of the first session of the 2017 Preparatory Committee for the 2020 Nuclear Non-Proliferation Treaty Revue Conference at the Vienna International Center </p>

				]]>
			</description>
			<pubDate>Tue, 16 May 2017 07:40:00 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/common-security-instead-of-nuclear-deterrence-end-the-nuclear-age/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/common-security-instead-of-nuclear-deterrence-end-the-nuclear-age/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[IALANA Erklärung zu dem US-Militärschlag gegen Syrien vom 7.4.2017]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<p>Der Giftgasangriff von Khan Shaykun stellt ein schweres Kriegsverbrechen dar, das strafrechtlich zu ahnden ist -  wenn im Ergebnis von Ermittlungen feststeht, wer es begangen hat.

<br />
<br />

Gegenwärtig ist unklar, wer dafür verantwortlich ist. Keine der Kriegsparteien in Syrien hat sich dazu bekannt. Vor dem Sicherheitsrat legte der High Representative der UN, Kim Won-Soo,  am 5.4.17 dar, dass bisher nur sicher sei, dass ein Luftschlag auf bewohntes Gebiet stattgefunden habe, der zum Austritt eines Giftgases geführt habe, aber auf welche Weise, sei bisher unklar („but the means of delivery could not be confirmed“). Nach dem Beitritt Syriens zur Chemiewaffenkonvention und der gemeldeten vollständigen Ablieferung seiner Chemiewaffen-Bestände zur Vernichtung seien noch Verifikationsmaßnahmen im Gange durch die - nach der Chemiewaffenkonvention zuständige - Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW). Diese und der vom Sicherheitsrat früher speziell eingesetzte Joint Inspection Mechanism (JIM)  seien  nach dem Vorfall vom 4.4.2017 schon tätig, sammelten alle verfügbaren Informationen und entsendeten schnellstmöglich ein Team für die Untersuchung vor Ort.<br />
<br />


Weshalb die USA, Großbritannien und Frankreich am 5.4.17 zusätzlich auf einer Resolution des Sicherheitsrates für die Untersuchung des Sachverhalts - soweit bekannt allein bei syrischen Militäreinrichtungen -  bestanden, bleibt unklar. Das angekündigte Veto Russlands hat jedenfalls die ohnehin stattfindende internationale Untersuchung des Giftgaseinsatzes durch UN-Organe nicht behindert.
<br />
<br />

Der US-Angriff vom 7.4.17 mit 59 Cruise Missiles auf den syrischen Luftwaffenstützpunkt al-Chairat stellt jedenfalls ebenso einen schweren völkerrechtlichen Verstoß dar - hier gegen das Angriffsverbot der UN-Charta.  Da Präsident Trump offensichtlich persönlich diesen Einsatz am 6.4.17 befohlen hat, steht auch der Verantwortliche fest.
<br />
<br />

Nach Art. 2 Ziff. 4 der UN-Charta „ alle Mitglieder in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ <br />
<br />


Die beiden Ausnahmen der UN-Charta (Handeln zur Selbstverteidigung oder auf Grund eines Mandates des Sicherheitsrates zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens)  liegen ohne Zweifel nicht vor:  Syrien hat die USA weder angegriffen noch stand oder steht dies  unmittelbar bevor (selbst wenn sich in der Zukunft ergeben sollte, dass der Giftgasangriff von der syrischen Luftwaffe begangen worden sein sollte). Objektivierte Anhaltspunkte  dafür, dass von Syrien zukünftig Giftgas eingesetzt werden könnte, gibt es nicht. Auch ein Handeln auf Grund der vieldiskutierten Schutzverantwortung oder „Responsibility to Protect“ kann völkerrechtsgemäß nur auf Grund eines Beschlusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen erfolgen. In der Sicherheitsrats-Resolution 2118 vom 27.9.2013, die die Vernichtung aller syrischen Chemiewaffen durchsetzen sollte, heißt es u.a. :
<br />
<br />

1. < Der Sicherheitsrat> „stellt fest, dass der Einsatz chemischer Waffen, gleichviel wo er stattfindet, eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellt;<br />
<br />

2. verurteilt mit allem Nachdruck jeden Einsatz chemischer Waffen in der Arabischen Republik Syrien, insbesondere den Angriff vom 21. August 2013, unter Verstoß gegen das Völkerrecht;
…..<br />
<br />

21. beschließt außerdem, im Falle der Nichtbefolgung dieser Resolution, einschließlich eines unerlaubten Transfers chemischer Waffen oder jedes Einsatzes chemischer Waffen in der Arabischen Republik Syrien, gleichviel durch wen, Maßnahmen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen zu verhängen;“
 
<br />
<br />

Dies bedeutet, dass der Sicherheitsrat für den Fall eines erneuten Giftgaseinsatzes zwar Maßnahmen nach Kapitel VII (bis hin zu einem militärischen Eingreifen) androht, sich aber selbst die Entscheidung darüber vorbehält. Eine derartige Maßnahme wird der Sicherheitsrat  aber sicher erst  treffen, wenn der Sachverhalt geklärt ist.<br />
<br />


Ein Recht zur Vergeltung begangener Kriegsverbrechen mit Militärschlägen im Wege der Selbstermächtigung durch einzelne Staaten kennt das Völkerrecht aus guten Gründen nicht.
<br />
<br />

Die Bundesregierung  hat bisher lediglich eine vorsichtige Distanz zu den USA in der Beurteilung des Syrienangriffs erkennen lassen. Mit der Formulierung, er sei „nachvollziehbar“, wird er zwar nicht ausdrücklich als völkerrechtskonform gebilligt, aber auch nicht deutlich kritisiert und in Frage gestellt. Erforderlich ist aber eine eindeutige und klare Haltung. Bei einer eindeutigen Verletzung des Gewaltverbots der UN-Charta, die zu einer gefährlichen Eskalation des Syrienkriegs führen kann,  ist kein Raum für diplomatisches Wegdrücken.<br />
<br />


Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf, den US-amerikanischen Angriff vom 7. April 2017 auf Syrien als völkerrechtswidrige Aggression zu verurteilen und sich hiervon eindeutig zu distanzieren. Auch und gerade unter Freunden sind jetzt offene Worte am Platz, um eine weitere Eskalation des vor allem für die syrische Zivilbevölkerung verheerenden bewaffneten Konflikts zu verhindern.<br />
<br />
<br />


 

<strong>Otto Jäckel / Gerhard Baisch</strong>
</p>

				]]>
			</description>
			<pubDate>Fri, 07 Apr 2017 16:37:00 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/ialana-erklarung-zu-dem-usmilitarschlag-gegen-syrien-vom-742017/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/ialana-erklarung-zu-dem-usmilitarschlag-gegen-syrien-vom-742017/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Völkerrechtswidrigkeit des Einsatzes und der Androhung des Einsatzes von Atomwaffen]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<p><strong>Vortrag von Rechtsanwalt Otto Jäckel am 6.4.2017 in der Humboldt Universität zu Berlin</strong>
</p>
<p><em>„Nichts Bessers weiß ich mir an Sonn- und Feiertagen,<br />

Als ein Gespräch von Krieg und Kriegsgeschrei,<br />

Wenn hinten, weit in der Türkei,<br />
Die Völker aufeinanderschlagen,<br />
Man steht am Fenster, trinkt sein Gläschen aus <br />
Und sieht den Fluß hinab die bunten Schiffe gleiten;<br />
Dann kehrt man abends froh nach Haus<br />
Und segnet Fried und Friedenszeiten“</em>
<br />
<br />

Goethe, Faust Teil I, Verse 860-871<br />
<br />
<hr>
<br /><br />
<p>Meine Damen und Herren, <br />
<br />


diese zynischen Worte eines Spießers, die so ähnlich auch heute noch gesprochen worden sein könnten,  lässt Goethe  Faust auf seinem Osterspaziergang daher plappern. 
<br />
<br />

Wir sind hier, nicht um genüsslich die Weltläufte zu kommentieren, sondern um uns einzumischen. Gestern vor 60 Jahren, am 05. April 1957 gab Bundeskanzler Adenauer eine Pressekonferenz, in der er die Atombewaffnung der Bundeswehr ankündigte:<br />
<br />


„Die taktischen Atomwaffen sind im Grunde genommen nichts anderes“, meinte er, als eine Weiterentwicklung der Artillerie, und es ist ganz selbstverständlich, dass bei einer so starken Fortentwicklung der Waffentechnik wir nicht darauf verzichten können, dass unsere Truppen auch die neuesten Typen haben und die neueste Entwicklung mitmachen…“
<br />
<br />

Zitiert nach Dürr, Hans-Peter, Warum es ums Ganze geht, 2. Aufl. München, 
2009, S. 38 
<br />
<br />

Eine Woche später reagierten die Göttinger 18, Deutsche Kernphysiker um Carl-Friedrich von Weizsäcker, darunter vier Nobelpreisträger mit ihrem Appel gegen die Atombewaffnung und der Erklärung, dass sie sich nicht an der Entwicklung deutscher Atombomben beteiligen würden. Trotz der Bewegung „Kampf dem Atomtod“, die Hunderttausende in Protestaktionen auf die Straße brachte, beschloss der Deutsche Bundestag am 25. März 1958 die Ausrüstung der Bundeswehr mit Trägersystemen für Atomwaffen. Die Atomwaffen selbst sollten in US-amerikanischer Obhut bleiben, war der Kompromiss, der bis heute auch nach Unterzeichnung des Atomwaffen-Nichtverbreitungsvertrags so praktiziert wird. Dabei ist es frappierend, dass heute die Neuentwicklung der B 61-12 Atombomben in den USA -  mit variabel einstellbarer Sprengwirkung versehen und als elektronisch lasergesteuerte Lenkwaffe einsetzbar - von Vertretern des Kanzleramts und des Auswärtigen Amts mit den gleichen Argumenten vertreten wird, die vor 60 Jahren Adenauer ins Feld führte: Wir wollen die modernsten Waffen und die neueste Entwicklung mitmachen. 
<br />
<br />

Die Frage, die sich dabei stellt, ist inwieweit deutsche Außen- und Sicherheitspolitik begrenzt wird durch rechtliche Rahmenbedingungen und Restriktionen oder ob die handelnden Politiker dabei im Sinne einer nur an den Tatsachen orientierten Realpolitik in ihrem Handeln frei sind. Wir erinnern uns an die Erklärung von Gerhard Schröder im Deutschen Bundestag bei der Entscheidung über den Eintritt in den Afghanistankrieg: „Wir sind hier doch nicht vor dem Amtsgericht“ und in ähnlicher Weise an die Bemerkung von Frank Walter Steinmeier in der Debatte über den Einsatz Deutscher Aufklärungsjäger in Syrien: „Wir sind hier doch nicht im juristischen Seminar“. Gerne wird auch mit dem Etikett eines Realpolitikers und dem Verweis auf das vermeintliche Vorbild Henry Kissinger kokettiert, in dessen Büchern über Außenpolitik man den Begriff Charta der Vereinten Nationen zumeist vergeblich sucht. Zudem wird dem Begriff der Realpolitik stets der Begriff der Idealpolitik gegenübergestellt. An den Tatsachen orientierte Realpolitik gegen an Idealen, Werten und Normen  orientierte Idealpolitik – Realismus gegen Idealismus.  Wer möchte schon gerne als Idealist und Träumer dastehen und nicht lieber als an Fakten orientierter Macher?<br />
<br />


Das Grundgesetz spricht hierzu allerdings eine andere Sprache und bestimmt in Artikel 20 Abs. 3 „Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz  und Recht  gebunden“. Das bedeutet: Ebenso wie die Gerichte ist auch die Regierung an Recht und Gesetz gebunden. Zu dem zu beachtenden Recht gehört auch das Völkerrecht, denn nach Art 25 GG sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts und gehen den Gesetzen vor.<br />
<br />


Was die Vereinbarkeit der Androhung des Einsatzes von Atomwaffen und des Einsatzes von Atomwaffen anbelangt, hat der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen in seinem  Gutachten vom 8. Juli  1996 eine klare Antwort gegeben. Beides verstößt prinzipiell gegen humanitäres Völkerrecht. Der Gerichtshof hat zunächst festgestellt, es gebe kein formelles Verbot von Atomwaffen in einem Verbotsvertrag, dann jedoch in einer ausführlichen Untersuchung dargelegt, dass schon die Androhung des Einsatzes und erst recht der Einsatz von Atomwaffen gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt. Er verstößt gegen das Verbot, durch Waffen unnötige Leiden hervorzurufen, gegen das Verbot Waffen einzusetzen, die nicht unterscheiden zwischen Kombattanten und Zivilisten, die Auswirkungen auf am bewaffneten Konflikt nicht beteiligte Drittstaaten haben und die die Umwelt und die Lebensgrundlagen für kommende Generationen zerstören. <br />
<br />


Ich zitiere beispielhaft Art 57 Abs. 2 des 1. Zusatzprotokolls zu den Genfer Rotkreuzabkommen: „Wer einen Angriff plant oder beschließt, hat von jedem Angriff Abstand zu nehmen, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen  zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.“ <br />
<br />


Atomwaffen, die zwischen bewaffneten Soldaten und unbeteiligten Zivilisten unterscheiden können, sind uns nicht bekannt.<br />
<br />


Weiterhin verstößt der Einsatz von Atomwaffen durch deutsche Soldaten gegen Art. 2 des Nichtverbreitungsvertrags, wonach die Nichtatomwaffenstaaten keine Atomwaffen herstellen, annehmen oder sonstwie beschaffen dürfen. Diese Hürde soll allerdings durch eine Interpretationserklärung des amerikanischen Außenministers Dean Rusk aus dem Jahr 1967 überwunden werden, wonach der Atomwaffensperrvertrag seine Gültigkeit verliere, wenn die Entscheidung getroffen worden sei, Krieg zu führen. Diese Erklärung  war zwar Gegenstand der Verhandlungen im Deutschen Bundestag vor der Entscheidung über den Beitritt zu dem NPT, sie ist allerdings weitgehend unbekannt und rechtlich unwirksam. <br />
<br />


Sie widerspricht diametral dem Inhalt des Vertrages und ist auch formell unwirksam, weil sie nicht den über 190 Signatarstaaten bekannt gemacht wurde, wie das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge dies vorsieht. <br />
<br /></p>


<p>Schließlich verstößt das Verhalten der Bundesregierung durch ihren Boykott der Verhandlungen, die in der vergangenen Woche in New York im Rahmen der Vereinten Nationen über einen Atomwaffenverbotsvertrag geführt werden, gegen die Verpflichtung aus Art VI NPT. <br />
<br /></p>


<p>Die FAZ von heute zitiert zwar ein Tweet von Trump kurz vor seinem Amtsantritt: „Die UN sind bloß ein Club, wo Leute zusammenkommen, reden und sich amüsieren, so traurig“.</p><br />
<br />

<p>Dementgegen gestalten sich die Verhandlungen schon nach der ersten Woche zu einer Erfolgsgeschichte und es ist nicht auszuschließen, dass es bereits im Juli zu einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen kommen wird. <br />
<br /></p>


<p>Berlin 6.4.2017 <br />
<br /></p>

<p><strong>Otto Jäckel</strong>
<br />
Rechtsanwalt <br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht <br />
und Verwaltungsrecht<br />
Vorsitzender IALANA Deutschland e.V.</p>


				]]>
			</description>
			<pubDate>Thu, 06 Apr 2017 18:12:00 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/volkerrechtswidrigkeit-des-einsatzes-und-der-androhung-des-einsatzes-von-atomwaffen/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/volkerrechtswidrigkeit-des-einsatzes-und-der-androhung-des-einsatzes-von-atomwaffen/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Allgemeinverbindlicherklärungen betreffend Tarifvertrag unwirksam]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<p><br />
<strong>Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betreffend Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe aus den Jahren 2008, 2010 und 2014 unwirksam.</strong>
<br />
<br />


Mit Beschlüssen vom 21.9.2016 – 10 ABR 33/15 – und – 10 ABR 48/15 – hat das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für unwirksam erklärt. <br />
<br />
Damit ist den Beitragserhebungen der SOKA – Bau in Wiesbaden für Leistungen im Urlaubs- und Berufsausbildungsverfahren und für zusätzliche Altersversorgungsleistungen in Unternehmen des Baugewerbes die Rechtsgrundlage entzogen, soweit Bauunternehmen nicht durch Mitgliedschaft im Arbeit-geberverband tarifgebunden sind. <br />
<br />
Alle im Baugewerbe tätigen Unternehmen, die dem Anwendungsbereich der Sozialkassentarifverträge unterfallen und die nicht tarifgebunden sind, können sich nun mit Erfolg vor den hierfür zuständigen Arbeitsgerichten Wiesbaden für die alten Bundesländer und Berlin für die neuen Bundesländer zu Wehr setzen. <br />
<br />
Darüber hinaus sollten Bauunternehmen, die nicht tarifgebunden sind, überprüfen lassen, inwieweit Rückforderungsansprüche gegen die SOKA – Bau bestehen, empfehlen die in Wiesbaden und Berlin tätigen Arbeitsrechtler Otto Jäckel und Viktor Pews von der Kanzlei Jäckel Rechtsanwälte.<br />
<br />

Nähere Informationen finden Sie in den Pressemitteilungen <br />
des Bundesarbeitsgerichts Nr. 50/16 und 51/16 vom 21.9.2016<br />
<br />
<a class="linkextern" target="_blank"  href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2016&nr=18868&pos=11&anz=62&titel=Unwirksamkeit_der_Allgemeinverbindlicherkl%E4rung_eines_Tarifvertrags_-_Sozialkassenverfahren_des_Baugewerbes_(AVE_VTV_2014)" title="Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (AVE VTV 2014)">Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags - Sozialkassenverfahren des Baugewerbes (AVE VTV 2014)</a><br />
<br />

				]]>
			</description>
			<pubDate>Wed, 30 Nov 2016 12:16:19 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/urteile/allgemeinverbindlicherklarungen-betreffend-tarifvertrag-unwirksam/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/urteile/allgemeinverbindlicherklarungen-betreffend-tarifvertrag-unwirksam/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[OVG Koblenz verurteilt Stadt Mainz zur Kostenerstattung für Waldorf-Kindertagesstättenplätze]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<p>Nachfolgend finden Sie Wortlaut und Link einer Pressemitteilung des OVG Koblenz zu einer von Rechtsanwalt Otto Jäckel nun auch in zweiter Instanz erfolgreich erstrittenen Entscheidung zur Garantie kostenfreier Kindertagesstättenplätze in Rheinland-Pfalz.</p>
<br />

<p>Pressemitteilung Nr. 23/2016 des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz
<br />
<br />

<strong>Übernahme der Kosten für Besuch des Waldorfkindergartens </strong><br />
<br />



Die Stadt Mainz muss die Kosten für den Besuch zweier Kinder im Waldorfkindergarten Mainz übernehmen, denen sie wegen fehlender Kapazitäten keinen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen konnte. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. <br />
<br />


Die berufstätigen Eltern der Kläger, im September 2010 geborene Zwillinge, meldeten diese im Oktober 2011 bei der beklagten Stadt für den Kindergartenbesuch ab dem zweiten Lebensjahr an. Die Vermittlung eines Kindergartenplatzes durch die Beklagte scheiterte wegen fehlender Kapazitäten. Die Eltern meldeten die Kinder daher im Waldorfkindergarten Mainz an, den sie von September 2012 bis August 2013 besuchten. Der Waldorfkindergarten ist eine im Kindertagesstättenbedarfsplan der Beklagten ausgewiesene Einrichtung eines freien Trägers der Jugendhilfe. Nach der Satzung des Waldorfkindergartens e.V. beginnt die Mitgliedschaft der Erziehungsberechtigten in dem Verein mit dem Eintritt des Kindes in eine Einrichtung des Vereins. Die "Beitragsordnung" des Vereins sieht die Erhebung von Kindergarten-Regelbeiträgen nicht vor, da diese vom Land übernommen würden. Allerdings haben die Eltern als Vereinsmitglieder aufgrund der "Beitragsordnung" an den Verein "Mitgliedsbeiträge" zu entrichten.<br />
<br />


Die Eltern beantragten bei der Beklagten die Übernahme der Kosten, die durch den Besuch des Waldorfkindergartens entstanden sind. Dazu gehörten auch die an den Waldorfkindergarten zu zahlenden "Mitgliedsbeiträge". Dies lehnte die Beklagte ab, da der besuchte Waldorfkindergarten vom Land Rheinland-Pfalz sowie durch die Stadt gefördert werde. Der Besuch des Kindergartens sei beitragsfrei im Sinne der Vorschriften des Kindertagesstättengesetzes. Mit dem Besuch einer öffentlich geförderten Kindertagestätte werde somit der gesetzliche Anspruch auf einen beitragsfreien Kindergartenplatz erfüllt. Für die Erhebung zusätzlicher freiwilliger Leistungen könne eine Erstattung nicht anerkannt werden.

Mit der Klage verfolgten die Kläger ihren Anspruch auf Kostenerstattung weiter. Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung der Stadt zurück. Die Kläger hätten einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch des Waldorfkindergartens. Nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz hätten Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten, wobei der Besuch des Kindergartens beitragsfrei sei. Das Jugendamt habe zu gewährleisten, dass für jedes Kind rechtzeitig ein Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehe. Werde dieser Anspruch nicht erfüllt, bestehe nach der vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. dazu Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 66/2013) ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einem privaten Kindergarten, wenn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung über den Bedarf an einem Kindergartenplatz in Kenntnis gesetzt worden sei und die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub geduldet habe. Diese Voraussetzungen seien im Fall der Kläger erfüllt. <br />
<br />


Denn die Beklagte habe den Klägern keine Kindergartenplätze zur Verfügung stellen können und die Kläger selbst hätten nur zwei nicht kostenfreie Plätze im Waldorfkindergarten ausfindig machen können. Aus dem Kindertagesstättengesetz ergebe sich ein Anspruch auf einen kostenfreien Kindergartenplatz, für den die Eltern nichts bezahlen müssen. Dieser Anspruch sei durch den Besuch des Waldorfkindergartens nicht erfüllt worden. Zwar hätten die Eltern der Kläger für den Besuch des Kindergartens als solchen keine Beiträge zu entrichten. Ohne die Zahlung der geforderten „Mitgliedsbeiträge“ hätten sie die Plätze aber nicht erhalten. Insofern sei der Besuch des Waldorfkindergartens nicht kostenfrei. Es könne daher auch keine Rede davon sein, dass die Eltern freiwillig statt Plätze in einem kostenfreien kommunalen Kindergarten Plätze im Waldorfkindergarten – etwa wegen der besonderen Pädagogikausrichtung – gewählt hätten und daher bereit gewesen seien, die vom Beigeladenen dafür verlangten Mitgliedsbeiträge zu bezahlen. Soweit die beklagte Stadt darauf hinweise, dass der Waldorfkindergarten von ihr und vom Land Rheinland-Pfalz bezuschusst werde, ändere dies nichts daran, dass der Waldorfkindergarten e.V. als Träger der freien Jugendhilfe zur Finanzierung des von ihm aufzubringenden Anteils an den Personalkosten sowie der von ihm aufzubringenden Sachkosten Mitgliedsbeiträge erheben müsse.<br />
<br />


<strong>Urteil vom 1. September 2016, Aktenzeichen: 7 A 10849/15.OVG</strong>
<br />
<br />
<a class="linkextern" target="_blank"  href="http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/699/broker.jsp?uMen=6993f1d2-a512-11d4-a737-0050045687ab&uCon=d7a1efbb-dc20-751f-6851-64602e4e2711&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042" title="Kostenerstattung für Waldorf-Kindertagesstättenplätze">Kostenerstattung für Waldorf-Kindertagesstättenplätze</a>

</p>

				]]>
			</description>
			<pubDate>Sat, 17 Sep 2016 15:05:00 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/urteile/ovg-koblenz-verurteilt-stadt-mainz-zur-kostenerstattung-fur-waldorfkindertagesstattenplatze/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/urteile/ovg-koblenz-verurteilt-stadt-mainz-zur-kostenerstattung-fur-waldorfkindertagesstattenplatze/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[LAG Hessen bestätigt Höhergruppierung für hessische Polizisten]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<p>Auf dem nachfolgenden Link finden Sie die Pressemitteilug des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13.9.2016. Dabei geht es um Entscheidungen in drei Berufungsverfahren betreffend die Höhergruppierung von angestellten Polizisten des Landes Hessen, die von den Rechtsanwälten Otto Jäckel und Viktor Pews von der Kanzlei Jäckel – Rechtsanwälte erstritten worden sind. Die Urteile sind für die Betroffenen von großer wirtschaftlicher Bedeutung, da es um die Höhergruppierung um drei Gehaltsstufen geht.  Die sich hieraus ergebende monatliche Vergütungsdifferenz reicht bei den Betroffenen von 120,00 – 600,00 Euro.</p>

<p><strong>Pressemitteilung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13.9.2016</strong>

<br /><br />

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat als Berufungsgericht entschieden, dass das Land Hessen drei Wachpolizisten (m/w) im Angestelltenverhältnis ein höheres Gehalt zu zahlen hat, weil diesen eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) zusteht. Die Kläger (m/w) leisten seit längerem Dienst im Bereich des Polizeipräsidiums Westhessen. Sie werden u.a. im Objektschutz und in der Liegenschaftssicherung eingesetzt. In den Verfahren konnten die Kläger die Voraussetzungen für eine höhere Vergütungsleistung darlegen, wie sie sich aus ihren Arbeitsaufgaben und Berufsverläufen ergaben. Dabei ist auch berücksichtigt worden, dass die klagenden Personen bereits eingestellt worden waren, als für die Angestellten des Landes Hessen noch der Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT) anwendbar war. Es war deshalb – auch durch Überleitungsregeln – die Möglichkeit eines Bewährungsaufstiegs in eine höhere Entgeltgruppe eröffnet. Die Entscheidungen sind in Einzelheiten jeweils unterschiedlich, da in den Rechtstreiten durch die Kläger verschiedene Anträge gestellt wurden, die nicht alle erfolgreich waren. Für das Land Hessen ist die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen worden, soweit es unterlegen ist.<br />
<br />


Bei dem LAG sind in mehreren Kammern weitere Berufungsverhandlungen zur Eingruppierung von Wachpolizisten und Angestellten mit Ordnungsaufgaben angesetzt. Dies betrifft sowohl Angestellte des Landes Hessen als auch der Kommunen. Das LAG weist darauf hin, dass die Arbeitsaufgaben und Berufsverläufe der jeweiligen Kläger im Einzelfall unterschiedlich sein können. Die heute durch das Gericht getroffenen Entscheidungen sind daher nur bedingt auf andere Rechtstreite übertragbar.<br />
<br />


Hess. LAG, Urteile vom 13.09.2016, Az. 13 Sa 1248/14, 13 Sa 1249/15, 13 Sa 1250/15 vorhergehend: Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteile vom 15.10.2015, Az. 4 Ca 648/15, 4 Ca 647/15, 4 Ca 645/15.</p>
<br /><br /><p>

<a  class="linkextern" target="_blank"  href="https://lag-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/LAG_Hessen_Internet?rid=HMdJ_15/LAG_Hessen_Internet/sub/d91/d91610aa-b58b-6517-9cda-a2ae8bad5480,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm" title="https://lag-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/LAG_Hessen_Internet?rid=HMdJ_15/LAG_Hessen_Internet/sub/d91/d91610aa-b58b-6517-9cda-a2ae8bad5480,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm">https://lag-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/LAG_Hessen_Internet?rid=HMdJ_15/LAG_Hessen_Internet/sub/d91/d91610aa-b58b-6517-9cda-a2ae8bad5480,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm</a>
</p>

				]]>
			</description>
			<pubDate>Sat, 17 Sep 2016 14:55:34 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/urteile/lag-hessen-bestatigt-hohergruppierung-fur-hessische-polizisten/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/urteile/lag-hessen-bestatigt-hohergruppierung-fur-hessische-polizisten/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[Erfolgreicher Auftritt von Rechtsanwalt Pews vor dem Arbeitsgericht in Gießen]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<p><br />
Nachfolgend finden Sie einen Link zum dem erfolgreichen Auftritt von Rechtsanwalt Pews vor dem Arbeitsgericht Gießen. 
Die Rechtsanwälte Otto Jäckel und Viktor Pews vertreten derzeit über 150 Hessische Polizisten wegen der Durchsetzung höherer Bezahlung vor den Hessischen Arbeitsgerichten. <br />
<br />
Zumeist geht es um eine Differenz von drei Tarifgruppen. Nachdem die Landesregierung die unterbezahlten Polizistinnen und Polizisten über lange Zeit mit immer neuen Zwischennachrichten hingehalten hatte, haben sich nun eine Vielzahl von ihnen dazu entschieden, ihre gerechte Bezahlung einzuklagen. <br />
<br />
Die Kanzlei Jäckel – Rechtsanwälte konnte die Klageverfahren bislang vor allen Kammern der Arbeitsgerichte in Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Gießen gewinnen. Gegen drei klageabweisende Urteile des Arbeitsgerichts Fulda ist die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt anhängig. <br />
<br />
Die Hessische Landesregierung hat ihrerseits die Polizeipräsidenten angewiesen, gegen alle für die Polizisten positiven Urteile Berufung einzulegen. Mit Terminen vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht wird im Juli 2016 gerechnet.</p>
<p>
<a href="http://www.mittelhessen.de/lokales/region-giessen_artikel,-Land-verliert-gegen-Wachpolizisten-_arid,675342.html" title="Mittelhessen.de">> Artikel auf www.mittelhessen.de</a><br />
<a href="http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Wachpolizisten-erstreiten-deutlich-hoehere-Tarif-Eingruppierung-_arid,639534_regid,1_puid,1_pageid,113.html" title="Giessener Allgemeine Zeitung">> Artikel bei der www.giessener-allgemeine.de</a>
</p>

				]]>
			</description>
			<pubDate>Fri, 29 Apr 2016 11:16:54 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/pressespiegel/erfolgreicher-auftritt-von-rechtsanwalt-pews-vor-dem-arbeitsgericht-in-giesen/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/pressespiegel/erfolgreicher-auftritt-von-rechtsanwalt-pews-vor-dem-arbeitsgericht-in-giesen/</guid>
			</item><item>
			<title><![CDATA[ Atomausstieg und nukleare Abrüstung  - Widersprüche und Versäumnisse deutscher Politik]]></title>
			<description>
				<![CDATA[
				<p>Atomausstieg und nukleare Abrüstung
Widersprüche und Versäumnisse deutscher Politik<br />

Beitrag von Otto Jäckel · Vorsitzender von IALANA Deutschland<br />

Internationale Konferenz · 
<strong>Justice and Faith Against Nuclear Risks - Recht und Religion gegen atomare Risiken
 Zentrum Verkündigung Frankfurt am Main</strong>

9. März 2016


<strong>Meine Damen und Herren,</strong><br />
<br />


Wie der Himmel zur Hölle wird zeigt Laura Poitras, die für ihren Film „Citizen Four“ über Edward Snowden mit einem Oscar ausgezeichnet wurde, derzeit in einer Ausstellung im Whitney Museum of American Art in New York. In einem Raum ist eine "Bed Down Location" zu sehen. Das ist Militärjargon für das Angreifen von sogenannten Zielpersonen aus der Luft. Poitras Installation ist eine Liegewiese, auf der man sich vorkommt wie beim Übernachten im Freien mit Blick in den Sternenhimmel. Denn Poitras projiziert Filme von Nachthimmeln z. B. über Pakistan, Somalia und dem Jemen an die Saaldecke, und zwar im Zeitraffer. Es herrscht dort enorm viel Verkehr im Sternenmeer, und man weiß, dass einige dieser Sternschnuppen bestimmten Leuten den Tod bringen, und manchmal ein paar unbestimmten Leuten links und rechts davon gleich mit.<br />
<br />
 
Art. 57 des 1. Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte sagt hierzu folgendes:<br />

„Bei Kriegshandlungen ist stets darauf zu achten, dass die Zivilbevölkerung, zivile Personen und zivile Objekte verschont bleiben. Wer einen Angriff plant oder beschließt, hat von jedem Angriff Abstand zu nehmen, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.“<br />

Das Bezirksgericht von Peshawar hat die Drohnenangriffe im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet untersucht und festgestellt, dass die Zahl der  Opfer unbeteiligter Zivilisten in völlig unverhältnismäßiger Weise  die Anzahl getöteter Kombattanten übersteigt. Zu dem gleichen Ergebnis kommt das Afghanistan Analysts Network in seinen Ermittlungen. Die Analysten haben allein für den Zeitraum 1.12.2009 bis 30.9.2011 die Pressemitteilungen von ISAF ausgewertet und festgestellt, dass bei 2.365 sogenannten Capture or Kill Raids 3873 Personen getötet wurden, von denen lediglich 174, also 5%, als Zielpersonen ins Visier genommene Kämpfer waren . Der Drohnenkrieg verstößt also  strukturell und systematisch gegen Art. 57 des Zusatzprotokolls zu den Rotkreuzabkommen.
Ohne die Relaisstation auf der US Air Base Ramstein bei Kaiserslautern kann der Drohnenkrieg nicht geführt werden. Dies wissen wir durch die couragierten Aussagen des ehemaligen Drohnenpiloten Brandon Bryant, die er unter anderem vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages gemacht hat und für die wir ihm als IALANA Deutschland gemeinsam mit der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler im vergangenen Jahr 2015 in Karlsruhe den Whistleblower-Preis verliehen haben. Darüber hinaus ist Deutschland bis heute aktiv an dem Krieg in Afghanistan militärisch beteiligt. Die Sicherheitslage ist dort so schlecht wie seit 2001 nicht mehr. <br />
<br />

Nun stürzen die Opfer der von hier ausgehenden Kriege in Afghanistan, dem Irak und Syrien durch ihre Flucht aus den Kriegsgebieten Europa in die schwerste Krise seit dem II. Weltkrieg. Dabei sind es nur schutzsuchende Männer, Frauen und Kinder, die mit dem, was sie auf dem Leibe tragen, zu uns kommen. die diese Krise auslösen. <br />
<br />

<strong>Womit haben wir erst zu rechnen, wenn einer der bewaffneten Konflikte militärisch eskaliert? </strong><br />
<br />

Man muss sich das einmal vor Augen führen: Soldaten der Deutschen Bundeswehr befinden sich in einer Ausbildungsmission für kurdische Peschmerga im Irak. Die Kurden, die gegen den IS kämpfen, werden durch die USA mit Ausrüstung versorgt, erhalten russische Luftunterstützung und werden dann durch die Türkische Armee aus Panzern und Artilleriekanonen von der Türkei aus unter Feuer genommen. 
Das ist mehr als ein Spiel mit dem großen Feuer, was wir in den letzten Wochen erlebt haben. <br />

Jeder dieser offenen oder schwelenden Konflikte im nahen und mittleren Osten, in der Ukraine oder im südchinesischen Meer birgt die Gefahr der Eskalation in sich. Es gilt die alte Menschheitserfahrung: Wenn der Krieg losbricht, ist die Hölle entfesselt. In einer solchen Spirale der Gewalt steigt die Gefahr, dass die Hemmschwelle zum Einsatz von Atomwaffen immer weiter herabsinkt. Der russische Präsident Putin hat in einem Fernsehinterview mit Bedacht eingeräumt, er habe in der Krimkrise die Option des Einsatzes von Atomwaffen erwogen. 
Eckart von Klaeden, jetzt Cheflobbyist von Mercedes, hatte in seiner Zeit als außenpolitischer Sprecher der CDU-CSU Bundestagsfraktion schon in einer Bundestagsdebatte 2009 den Sinn der nuklearen Teilhabe Deutschlands im Rahmen der NATO mit einem möglicherweise notwendig werdenden Atombombeneinsatz gegen den Iran erklärt.<br />

Politiker und Militärs, die ständig in ihren nuklearen Planungsgruppen und Manövern den Einsatz von Atomwaffen planen und üben, werden sie am Ende vielleicht auch einmal anwenden. Dies umso mehr, als die USA in ihrem derzeit größten Atomwaffenrüstungsprogramm eine völlig neue Version einer Atombombe mit der Typ-Bezeichnung B61-12 bauen, die mit variabel einstellbarer Sprengkraft als zielgenaue Lenkwaffe einsetzbar sein wird. Mit der Einführung wird in vier Jahren in 2020 gerechnet. 20 Exemplare davon sind für den Einsatz durch das Geschwader 33 der Luftwaffe der Deutschen Bundeswehr vorgesehen und sollen die in Büchel in der Eifel stationierten Vorgängerbomben ersetzen. Ich beschäftige mich inzwischen seit Jahrzehnten mit Fragen des Völkerrechts und der Nuklearrüstung. Bis jetzt konnte mir noch niemand erklären, wie die Lagerung US-amerikanischer Atomwaffen in einer Deutschen Luftwaffenkaserne und das ständige Training deutscher Piloten für den Einsatz und den Abwurf dieser Atomwaffen mit dem Atomwaffensperrvertrag vereinbar sein soll. <br />
<br />
In Art. II des Nichtverbreitungsvertrags heißt es:
<strong>„ Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.“</strong>
<br />
<br />
Ich meine, das ist eine für jeden verständliche eindeutige Regelung.<br />
<br />

Wenn ich mit <a target="_blank" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Beate_Baumann" title="Baumann - außenpolitische Sprecherin von Kanzlerin Merkel">Frau Baumann, der außenpolitischen Beraterin von Frau Bundeskanzlerin Merkel </a>diskutiere und ihr vorhalte, dass die Annahme einer US-amerikanischen Atombombe durch Piloten der Bundesluftwaffe gegen Art. II des NVV verstoßen würde und der Abwurf einer solchen Bombe das schwerste annehmbare Kriegsverbrechen, dann antwortet sie mir, sie werde mit mir nicht über hypothetische Fragen diskutieren. <br />
<br />

Es handelt sich jedoch nicht um eine hypothetische Frage, denn die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen und ihr Einsatz ist Bestandteil der NATO-Doktrin und wir haben noch nichts davon gehört, dass die Bundesregierung dem widersprochen oder erklärt hätte, sie werde sich hieran nicht beteiligen. <br />

Den Fall einer solchen Distanzierung hat es bislang nur einmal in Deutschland gegeben und dies war in der Zeit der Wende. Der stellvertretende Verteidigungsminister Wimmer in der Regierung Kohl war gerade aus Gesprächen mit dem Vorsitzenden der Joint Chiefs of Staff der US-Streitkräfte in den USA zurückgekehrt und war von diesem über das neue gute Verhältnis zur Sowjetunion unterrichtet worden. Da wurde er von Verteidigungsminister Rühe in eine NATO Übung beordert, in der weiterhin der Atomwaffeneinsatz gegen Städte der noch existierenden DDR wie Dresden und Magdeburg durchgespielt wurde. Er rief daraufhin Bundeskanzler Kohl an mit der Bitte, sich aus der Übung zurückziehen zu dürfen, womit Kohl dann einverstanden war.  <br />

Seitdem finden wir von einer solchen Zivilcourage eines deutschen Regierungsmitglieds gegen atomare Einsatzpläne der NATO nichts mehr berichtet.  <br />
<br />


<strong>Im Gegenteil: </strong>

Das praktische deutsche Regierungshandeln führt zu erheblichen Zweifeln, ob das deutsche Bekenntnis zur Stärkung des Nichtverbreitungsregimes und für atomare Abrüstung mehr ist als ein Lippenbekenntnis.<br />

Das erste Beispiel hierfür, der Übungsbetrieb deutscher Piloten für den Einsatz amerikanischer Atombomben habe ich Ihnen bereits benannt.<br />
<br />

Zweites Beispiel: der deutsche Atomausstieg.<br />

<strong>In § 1 des Atomgesetzes heißt es jetzt:</strong><br />
„Zweck dieses Gesetzes ist es, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen,<br />

<strong>(§ 1 AtG in der Fassung vom 12.8.2005)</strong><br />
Und in § 7 ist nach Fukushima seit 2010 neu der Zeittakt geregelt, wann die einzeln bezeichneten deutschen Atomkraftwerke abgeschaltet werden; zuletzt die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2022.
 (§ 7 AtG in der Fassung vom 31.8.2015)<br />

Was aber hat es zu bedeuten, dass die deutsche Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen nicht in dem Ausstiegsprogramm aufgeführt sind? Nach Auskunft der Bundesregierung sollen diese beiden Atomfabriken, in denen Uran angereichert wird und Brennelemente für  Atomkraftwerke in der ganzen Welt produziert werden, unbefristet weiter laufen. 
Wie glaubwürdig und konsistent ist eine Politik, die sagt, wir werden unsere Atomkraftwerke abschalten, aber Eure Atomkraftwerke gerne unbefristet in alle Zukunft weiter mit Kernbrennstoff beliefern?<br />

Hinzu kommt folgendes: Würde man die Zentrifugen zur Urananreicherung in Gronau jeweils ein paar Tage weiterlaufen lassen, würde Deutschland über waffenfähiges Material zum Bau eigener Atomwaffen verfügen. 
Ich stelle die Frage: Brauchen wir Gronau, weil man sich diese Option offen halten möchte?<br />
<br />

Jedenfalls offen gehalten ist mit der weiteren Anreicherung von Uran und der Herstellung von Brennelementen ein späterer erneuter Ausstieg aus dem Ausstieg.
3. Beispiel: Die Rolle Deutschlands in den diplomatischen Bemühungen um atomare Abrüstung. <br />
<br />

In der vorvergangenen Woche tagte in Genf erneut die Open Ended Working Group on Nuclear Disarmament, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingerichtet worden ist. Thema dort ist die Verhandlung einer Nuklearwaffenkonvention, die ein Verbot der Atomwaffen und deren Abrüstung auf Null zum Ziel hat. Über eine solche Konvention mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln entspricht der Verpflichtung der Atomwaffenstaaten nach Art. VI des NVV. Das hat der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen in seinem Rechtsgutachten von 1996 zur Illegalität der Androhung des Einsatzes und erst Recht des Einsatzes von Atomwaffen einstimmig festgestellt. 
Die fünf Atommachte waren in Genf allerdings abwesend. 
Sie demonstrieren damit, dass sie an einer Erfüllung ihrer seit dem 1.7.1968 bestehenden vertraglichen Verpflichtung nicht interessiert sind. Was trug der Vertreter der Bundesregierung vor? Botschafter Michael Biontino erklärte in seinem Statement vom 22. Februar 2016, Deutschland lehne Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt ab. Das veränderte Sicherheitsumfeld lasse das nicht zu. Ein Vertrag könne erst am Ende eines Prozesses verhandelt werden, der mit kleinen Bausteinen und einer neuen Entspannungspolitik zwischen Amerika und Russland eingeleitet werden müsse. <br /><br />

Es ist diese Politik des Verschiebens der atomaren Abrüstung auf den Sankt Nimmerleinstag (Obama: perhaps not in my lifetime, Hilary Clinton: some day in some century) die die Marshall Islands dazu veranlasst hat, die Verletzung der Verhandlungsverpflichtung durch die Atomwaffenstaaten vor den Internationalen Gerichtshof zu bringen. Seit gestern finden vor dem IGH in Den Haag die ersten mündlichen Verhandlungen in den Verfahren gegen Groß Britannien, Indien und Pakistan statt. Dabei geht es zunächst um die Zuständigkeit des Gerichts und die Zulässigkeit der Klagen.<br />
<br />

Dem Anwaltsteam der Marshall Islands gehören auch prominente Vertreter der IALANA an.
Nach den monströsen Kriegsverbrechen  in Hiroshima und Nagasaki hatten die USA den Himmel über den Inseln in der Südsee, bei denen wir für gewöhnlich an die Meuterei auf der Bounty und an blumenbekränzte schöne Menschen denken, ab 1946 für 12 Jahre in ein Inferno verwandelt. Höhepunkt war die Explosion der Wasserstoffbombe Bravo am 1.März 1954 mit der tausendfachen Sprengkraft der Hiroshimabombe. Ein Teil des Bikini Atolls und viele andere Inseln bleiben für tausende von Jahren unbewohnbar. Die Frauen gebären inzwischen in dritter Generation Babys mit nie vorher gesehenen Missbildungen.
Hat der ehemalige Außenminister der Marshall Islands Tony de Brum nicht Recht, wenn er sagt: Genug ist genug! Wir wollen nicht, dass irgendein anderes Volk noch einmal ein solches Schicksal erleiden muss? 
Ich komme zum Schluss. Für eine Politik der Bausteine, die der gewachsenen Verantwortung Deutschlands in der Welt entspricht,  haben wir Vorschläge: 
Wir rufen Frau Merkel, Frau Von der Leyen und die Mitglieder der Bundesregierung dazu auf: Weisen Sie den Geschwaderchef des Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel an, den Übungsbetrieb mit Atomwaffen sofort zu beenden!<br />
<br />

Ziehen Sie die Militärs und Beamten der Bundeswehr aus der nuklearen Planungsgruppe der NATO zurück und erklären Sie, dass Deutschland sich niemals an einem Einsatz von Atomwaffen beteiligen wird und dementsprechend konsequent die Teilnahme an Übungen und Manövern unter Beteiligung von Nuklearstreitkräften ablehnt! 
Schaffen Sie die rechtliche Grundlage im Atomgesetz zur Einstellung des Betriebs der Urananreicherungsanlage in Gronau!
Beteiligen Sie sich mit einer befürwortenden Stellungnahme an der Seite der Marshall Islands in dem Verfahren gegen die Atomwaffenstaaten vor dem IGH! 
Machen Sie Ihren Einfluss bei den Atomwaffenstaaten, den Sie nicht zuletzt durch die Verhandlungen zwischen den 5+1 Staaten und dem Iran über den iranischen Atomkompromiss gewonnen haben, geltend und laden Sie ein zu Verhandlungen über einen Atomwaffenverbots- und Abrüstungsvertrag. Die Atomwaffenstaaten müssen an den Verhandlungstisch kommen!
Sorgen Sie dafür, dass sich der Himmel nie mehr in eine flammende Hölle verwandelt, sondern allein der Sonne und den Wolken gehört. Und wenn es schneit, dann soll es kein nuklearer Fallout sein, wie bei den Kindern auf den Marshall-Islands, die dachten es sei Schnee und haben ihn gegessen und damit gespielt, wie es gestern Tony de Brum in der mündlichen Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag erzählt hat. <br /><br />

<strong>Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.</strong>

</p>

				]]>
			</description>
			<pubDate>Fri, 29 Apr 2016 10:22:14 +0000</pubDate>
			<link>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/-atomausstieg-und-nukleare-abrustung-widerspruche-und-versaumnisse-deutscher-politik/</link>
			<guid>https://jaeckel-rechtsanwaelte.de/aktuelles/artikel/-atomausstieg-und-nukleare-abrustung-widerspruche-und-versaumnisse-deutscher-politik/</guid>
			</item></channel></rss>