Erfolg für vier Angestellte der Wachpolizei des Landes Hessen beim Arbeitsgericht Wiesbaden
Erfolgreich waren vier Angestellte der Wachpolizei des Landes Hessen am 26. März 2015 vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden.
Die 9. Kammer des Gerichts unter Vorsitz von Frau Richterin Küppers sprach den Polizisten eine Erhöhung ihrer Gehälter um 3 Gehaltsgruppen zu.
Die Wiesbadener Rechtsanwälte Otto Jäckel und Viktor Pews hatten die Höhergruppierung von der Entgeltgruppe 6 in die Entgeltgruppe 9 geltend gemacht. Polizeipräsidium und Innenministerium hatten die Polizisten über eineinhalb Jahre immer wieder mit Zwischennachrichten, ihre Ansprüche würden noch geprüft, hingehalten. Über 40 Polizisten haben darauf inzwischen die Wiesbadener Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht Jäckel damit beauftragt, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Die Wachpolizisten berufen sich darauf, dass sie zu einem überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit mit selbständigen Aufgaben der Gefahrenabwehr befasst sind ebenso wie ihre verbeamteten Kollegen. Sie sind im Objektschutz, Personenschutz, bei Großveranstaltungen und bei Verkehrskontrollen eingesetzt. Rechtsanwalt Pews drückte nach der mündlichen Verhandlung die Hoffnung aus, dass die Hessische Landesregierung nun endlich einlenken und die Bezahlung der Polizisten der ihnen übertragenen verantwortungsvollen Aufgabe anpassen werde. Soweit Innenminister Beuth die gerichtliche Auseinandersetzung durch die Instanzen fortsetzen will, haben wir mit der erstinstanzlichen Entscheidung jedenfalls einen wichtigen Auftaktsieg errungen, so Rechtsanwalt Pews.
27.03.2015.
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