Vergütung nach RVG
Wir rechnen unsere Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Neben der Berechnung von in Gebührentabellen vorgesehenen Honoraren ist darin auch die individuelle Vereinbarung des Honorars vorgesehen, die sich an der Bedeutung der Sache und dem damit verbundenen Bearbeitungsaufwand orientiert. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns bitte an. Wir informieren Sie gerne schon vor Annahme eines Mandats über die durch unsere Beauftragung entstehenden Kosten.
In Fällen besonderer Bedürftigkeit bietet der Gesetzgeber auch die Möglichkeit der Verauslagung oder Erstattung von Anwaltsgebühren durch die Staatskasse. Denn es soll niemand ohne Rechtsschutz dastehen, nur weil er im Moment nicht über die Mittel verfügt, sich eine anwaltliche Vertretung und die Durchführung von gerichtlichen Verfahren leisten zu können. Hier haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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